Wie die Gemeinde Stallikon informiert, wurde der Übernahme der Hatzentalstrasse als Waldstrasse ins Gemeindeeigentum zugestimmt.
Dorfzentrum Stallikon.
Dorfzentrum Stallikon. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel
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In Stallikon führt die Hatzentalstrasse von der Bleikistrasse zur Gratstrasse und ist eine rund 2500 Meter lange private Waldstrasse im Eigentum des Kantons Zürich. Im Bereich des Weilers Bleiki ist sie ausparzelliert.

Die Strasse wird primär als Zufahrt zu den Liegenschaften in der Folenweid und zur Gratstrasse sowie als Wander- und Velowegverbindung genutzt und stellt eine wichtige Notzufahrt zur Gratstrasse für die Blaulichtorganisationen dar. Sie dient überwiegend der Allgemeinheit und nur noch untergeordnet der Bewirtschaftung des Staatswalds.

In den Jahren 2011/2012 hat die Gemeinde Stallikon sämtliche Flurstrasse übernommen und unterhält diese fortan. Die Hatzentalstrasse wurde damals ausgelassen, weil sie nicht einer Flur- oder Wegunterhaltsgenossenschaft angehörte, sondern dem Kanton Zürich. Um den Unterhalt aller Flur- und Waldstrassen in organisatorischer und in tatsächlicher Hinsicht langfristig und nachhaltig sicherzustellen, ist es sinnvoll, diese unter einem Dach zu vereinigen.

Übernahme der Hatzentalstrasse durch die Gemeinde

Die Gemeinde bietet sich in diesem Fall an, da der eigene Werkdienst über die nötige Ausrüstung und das Know-how für den Strassenunterhalt verfügt. Beim für die Hatzentalstrasse zuständigen Werkhof Bliggi des Staatswalds Buchenegg nimmt der Strassenunterhalt eine untergeordnete Rolle ein.

Die Hatzentalstrasse wurde nun durch den Kanton Zürich auf der gesamten Länge instand gesetzt. Die Übernahme durch die Gemeinde zum jetzigen Zeitpunkt bietet sich an, ist aber mit jährlichen Unterhaltskosten verbunden.

Aufgrund der Stand heute guten Auslastung des Werkdienstes ist mit fremdvergaben für einzelne Unterhaltsarbeiten zu rechnen. Für die Instandstellung können beim Kanton Zürich Subventionen beantragt werden. Für periodische Wiederinstandstellungen von Walderschliessungen (PWI) werden heute 30 Prozent an die Gesamtkosten entschädigt.

Der Übernahme wird trotz finanzieller Auswirkungen zugestimmt

Übernahme ins Gemeindeeigentum trotz finanzieller Auswirkungen stellt die einzige langfristig sinnvolle Lösung dar und damit wird die Hatzentalstrasse auch den anderen Flur- und Waldstrassen gleichgestellt. Es liegt der Entwurf des Abtretungs- und Dienstbarkeitsvertrags vor.

Die Strassenparzellen Nummer 466 und 1081 im unteren Bereich sollen durch die Gemeinde ins Eigentum übernommen werden. Für den restlichen Abschnitt soll auf eine Abparzellierung verzichtet werden, da die Vermessungskosten mit fast 50'000 Franken unverhältnismässig hoch ausfallen würden. Alternativ wird ein Fuss- und Fahrwegrecht zugunsten der Gemeinde Stallikon erteilt.

Der Übernahme der Hatzentalstrasse als Waldstrasse ins Gemeindeeigentum wird zugestimmt. Der vorliegende Abtretungs- und Dienstbarkeitsvertrag zwischen dem Kanton Zürich und der Gemeinde Stallikon wird genehmigt. Für die Mitwirkung bei der notariellen Beurkundung und Fertigung des Dienstbarkeitsvertrags wird Tiefbausekretär Cyrill Kaiser Auftrag und Generalvollmacht erteilt. Dieser Beschluss ist öffentlich.

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