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Kanton Thurgau: Feuer- und Feuerwerksverbot ist aufgehoben

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Frauenfeld,

Im Kanton Thurgau sinkt die Waldbrandgefahr von Stufe 4 auf Stufe 3. Das Feuer- und Feuerwerksverbot ist ab sofort aufgehoben.

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Kanton Thurgau: Der Bahnhof Stein am Rhein (Symbolbild) - Nau.ch / Miriam Danielsson

Dank ergiebiger Niederschläge in der vergangenen Woche entspannt sich die Lage im Kanton Thurgau: Die Waldbrandgefahr wird sofort von Stufe 4 auf Stufe 3 herabgesetzt und das bisherige Feuer- sowie Feuerwerksverbot aufgehoben.

Die Niederschläge der vergangenen Tage und Wochen haben bezüglich Trockenheit für eine weitere Entspannung gesorgt. Der Regen konnte im Wald gut aufgenommen werden und auch die Vegetation hat von den Regengüssen profitiert. Die Waldbrandgefahr wird deshalb von Stufe 4 (grosse Gefahr) auf Stufe 3 (erhebliche Gefahr) herabgesetzt.

Zudem werden das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe sowie das Feuerwerksverbot aufgehoben.

Stufe 3 bedeutet immer noch erhebliche Gefahr

Die Waldbrandgefahr hat sich etwas entschärft. Stufe 3 bedeutet aber immer noch erhebliche Gefahr. Es wird daher dringend empfohlen, Feuer nur auf befestigten Feuerstellen zu entfachen.

Der Fachstab Trockenheit bittet weiterhin um sorgfältigen Umgang mit dem Feuer. Feuer stets beobachten und Funkenwurf sofort löschen. Beim Verlassen der Feuerstelle die Glut immer vollständig löschen.

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