Ersatzwahl für Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege

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Knonaueramt,

Ansetzung einer zweiten 7-tägigen Frist zum Einreichen von Wahlvorschlägen für die Ersatzwahl vom Sonntag, 13. Juni 2021.

wahlzettel
Abstimmung. (Symbolbild) - pixabay

Gestützt auf die Wahlanordnung vom 9. Februar 2021 ist für die Ersatzwahl für ein Mitglied der evang.-ref. Kirchenpflege folgender gültiger Wahlvorschlag eingereicht worden:

Schuler Claudia, Geburtsjahr, 1974, Beruf: Unternehmerin.

In Anwendung von Art. 8 der Gemeindeordnung sowie § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) wird eine neue Frist von 7 Tagen, bis spätestens am 14. April 2021 angesetzt, innert welcher der Wahlvorschlag geändert, zurückgezogen oder auch neue Wahlvorschläge bei der Gemeindeverwaltung Bonstetten, Bereich Präsidiales, Am Rainli 2, 8906 Bonstetten, eingereicht werden können.

Formulare für die Wahlvorschläge sind bei der Gemeindeverwaltung Bonstetten, Abteilung Präsidiales, Am Rainli 2, Postfach, 8906 Bonstetten oder über die Gemeindewebseite www.bonstetten.ch erhältlich.

Als Mitglied der evangelisch-reformierten Kirchenpflege ist jede stimmberechtigte Person wählbar, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Bonstetten hat und der evangelisch-reformierten Kirche angehört. Die Kandidatin oder der Kandidat muss mit Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Beruf, Adresse und Heimatort auf dem Wahlvorschlag bezeichnet werden.

Jeder Vorschlag muss von mindestens 15 Stimmberechtigten der Gemeinde unter Angabe von Name, Vorname, Geburtsdatum und Adresse eigenhändig unterzeichnet sein. Diese können ihre Unterschrift nicht zurückziehen. Jede Person kann nur einen Wahlvorschlag pro Wahl unterzeichnen. Der Wahlvorschlag kann mit einer Kurzbezeichnung versehen werden.

Wenn die Voraussetzungen für eine stille Wahl gemäss § 54 GPR erfüllt sind, wird die Person gestützt auf Art. 12 Abs. 2 GO der evangelisch-reformierten Kirche Bonstetten vom Gemeinderat für gewählt erklärt. Sind die Voraussetzungen für eine stille Wahl nicht erfüllt, wird eine Urnenwahl am Sonntag, 13. Juni 2021 mit leeren Wahlzetteln stattfinden.

Gegen diese Anordnung kann wegen Verletzung von Vorschriften über die politischen Rechte und ihre Ausübung innert 5 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, schriftlich Stimmrechtsrekurs bei der Bezirkskirchenpflege Affoltern, Püntenstrasse 16, 8932 Mettmenstetten erhoben werden. Die Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten.

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