Affoltern am Albis

Bibliotheksfinanzierung in Affoltern am Albis geregelt

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Knonaueramt,

Für 2026 und 2027 gilt eine Übergangslösung: Die Bezirksgemeinden tragen 15 Prozent, die Stadt Affoltern 85 Prozent des Defizits der Regionalbibliothek.

Stadtzentrum Affoltern am Albis.
Stadtzentrum Affoltern am Albis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Wie die Stadt Affoltern mitteilt, wurde die Finanzierung der Regionalbibliothek Affoltern am Albis (RBA) für die Jahre 2026 und 2027 neu geregelt.

Nachdem die bisherige Vereinbarung mit den 13 Bezirksgemeinden durch die Gemeinde Mettmenstetten gekündigt wurde, hat der Stadtrat Affoltern am Albis eine zweijährige Übergangslösung ausgearbeitet.

Alle 13 Bezirksgemeinden haben dem Vorschlag zugestimmt, sodass die befristete Kostenbeteiligung seit 1. Januar 2026 in Kraft ist. Sie gilt bis zum 31. Dezember 2027.

Reduktion der Kostenbeteiligung

Die Übergangslösung sieht eine deutliche Entlastung der Bezirksgemeinden vor. Für die Jahre 2026 und 2027 beteiligen sich die Gemeinden mit insgesamt 15 Prozent am Ausgabenüberschuss der Regionalbibliothek.

85 Prozent übernimmt die Stadt Affoltern am Albis. Dies entspricht einer Reduktion für die Bezirksgemeinden um 50 Prozent.

Mit dieser befristeten Lösung schafft der Stadtrat Planungssicherheit und ermöglicht gleichzeitig eine sorgfältige Klärung der zukünftigen Ausrichtung der Bibliothek.

Arbeitsgruppe prüft nachhaltige Lösungen

Der Stadtrat hat eine breit abgestützte Arbeitsgruppe eingesetzt. Sie umfasst Vertreter der Stadt Affoltern am Albis sowie externe Fachpersonen aus dem Bibliothekswesen.

Die Arbeitsgruppe hat ihre Tätigkeit bereits aufgenommen. Ziel ist es, sämtliche Ausgaben zu prüfen und dem Stadtrat Massnahmen zur nachhaltigen Kostenreduktion vorzuschlagen.

Dabei wird ausdrücklich das Ziel verfolgt, die regional etablierte und erfolgreiche Regionalbibliothek in ihrer heutigen Form möglichst weiterzuführen.

Gleichzeitig werden ergebnisoffen auch strukturelle Varianten geprüft, darunter die Möglichkeit einer Stadtbibliothek ohne Leistungsvereinbarung und ohne Bezirksaufgaben.

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