Affoltern fordert zum Zurückschneiden von Bepflanzung auf

    Nau.ch Lokal
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    Knonaueramt,

    Die Bevölkerung von Affoltern am Albis wird gebeten, Bäume und Sträucher bis zum 1. November 2021 den Vorschriften gemäss zurückzuschneiden.

    Im Zentrum der Gemeinde Affoltern am Albis.
    Im Zentrum der Gemeinde Affoltern am Albis. - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

    Wie die Gemeinde Affoltern am Albis berichtet, dürfen Mauern und Einfriedigungen die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigen. Strassenlampen, Verkehrssignaltafeln und Strassennamensschilder dürfen nicht überwachsen sein.

    Über Strassen muss der Fahrraum bis auf eine Höhe von mindestens 4.50 Meter von Pflanzen, Äste- und Blattwerk von Bäumen und Sträuchern frei gehalten werden; über Rad-, Fuss- und Gehwegen muss die lichte Höhe mindestens 2.65 Meter betragen.

    Morsche und dürre Bäume oder Äste sind zu beseitigen, wenn sie auf die Strasse stürzen könnten. Auf der Innenseite von Kurven sowie bei Strassenverzweigungen und Ausfahrten, sind die erforderlichen Sichtbereiche freizuhalten.

    Bei Verweigerung wird die Arbeit auf Kosten der Eigentümer erfolgen

    In diesen dürfen Pflanzen, Mauern und Einfriedigungen eine Höhe von 0.8 Meter nicht überschreiten. Der Sichtbereich zwischen 0.8 Meter und 2.65 Meter ist immer freizuhalten. Dieser Vorschrift ist spezielle Aufmerksamkeit zu schenken.

    Die Eigentümer von Grundstücken an öffentlichen Strassen, Fusswegen und Plätzen werden aufgefordert, die Bäume, Sträucher, Hecken und Einfriedungen, welche in den Strassen- bzw. Wegraum hineinragen, bis spätestens 1. November 2021 zurückzuschneiden.

    Nach diesem Termin werden die Mängel auf Kosten des Eigentümers durch die Stadt oder Gemeinde oder beauftragte Firma behoben. Es wird jede Haftung für Schäden durch unfachgemässes Schneiden von Bäumen und Sträuchern abgelehnt.

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