In Wichtrach wird die Einfahrt des Schulhauswegs verboten
Wie die Gemeinde Wichtrach informiert, wird die Einfahrt des Schulhauswegs aufgrund der Überbauung Sunnrain ab 1. März 2022 und bis 28. Februar 2023 verboten.

Die zuständige Gemeindebehörde von Wichtrach verfügt mit Zustimmung des Tiefbauamtes des Kantons Bern, die folgende temporäre Verkehrsbeschränkung.
Die Einfahrt in den Schulhausweg ist verboten. Eine Einfahrt ist ab Vorderdorfstrasse möglich. Die verbotene Fahrtrichtung ist Süd-Nord.
Diese Verfügung tritt ab 1. März 2022 in Kraft und behält ihre Gültigkeit bis 28. Februar 2023, jedoch längstens bis Bauende der Überbauung Sunnrain.