Wichtrach hebt Biodiversitäts-Reglement auf
Wichtrach beendet die kommunalen Biodiversitätsbeiträge. Künftig sollen die Mittel gezielt für ökologische Projekte eingesetzt werden.

Wie die Gemeinde Wichtrach bekannt gibt, stimmten die Stimmberechtigten der Aufhebung des Reglements über Beitragszahlungen zur Förderung der Biodiversität und der Landschaft zu. Das bisherige Reglement aus dem Jahr 2016 regelte kommunale Beiträge an Bewirtschaftungsverträge zur Biodiversitätsförderung.
Aufgrund veränderter agrarpolitischer Rahmenbedingungen und bestehender Förderinstrumente von Bund und Kanton wurde das kommunale Beitragsmodell überprüft. Die bisherigen Verträge laufen Ende 2026 aus.
Die jährlichen Beiträge beliefen sich zuletzt auf rund 14'000 Franken. Künftig sollen die Mittel gezielt für konkrete Projekte und ökologische Aufwertungen auf gemeindeeigenen Flächen eingesetzt werden.
Aufhebung trotz Kritik beschlossen
Die bisherigen Bewirtschaftenden bedauerten die Aufhebung des Reglements und der damit verbundenen Beitragszahlungen. Sie wiesen darauf hin, dass sie als Folge teilweise auf bisherige Massnahmen verzichten oder diese reduzieren würden, insbesondere bei der Pflege von Bäumen und weiteren ökologischen Aufwertungen.
Aus der Versammlung wurde zudem ein Gegenantrag gestellt, welcher verlangte, das Reglement nicht aufzuheben. Dieser fand jedoch keine Mehrheit, womit die Aufhebung des Reglements beschlossen wurde.










