Herbligen

Herbligen weist auf Entrichtung der Hundetaxe hin

Wie die Gemeinde Herbligen mitteilt, sind am 1. August 2023 die Hundetaxen fällig. Jede Änderung muss vom Halter gemeldet werden.

Tier des Monats
«Maya» ist eine verschmuste Hundedame. - Tierheim Strubeli

Die Hundetaxe 2023 ist per 1. August fällig.

Sie beträgt neu 100 Franken pro Hund (gemäss Änderung Gebührentarif des Gebührenreglementes per 1. Juli 2023).

Die Hundetaxe ist für jedes Tier zu entrichten, welches am 1. August 2023 ein Alter von sechs Monaten aufweist.

Die Rechnungen werden im August verschickt; Mutationen sind vorgängig der Gemeindeverwaltung zu melden.

Anmeldung der Hunde ist Verantwortung des Halters

In der Schweiz müssen alle Hunde eindeutig und fälschungssicher markiert und in der Amicus-Tierdatenbank registriert sein.

Hundehaltende, die keine Rechnung erhalten, werden gebeten, sich zwecks Erfassung des Tieres und Bezahlung der Hundetaxe mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.

Die Verantwortung dafür liegt bei den Tierhaltenden.

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