Häutligen: Informationen zur Hundetaxe 2021
Alle Einwohner/innen von Häutligen haben für jeden Hund, der am Stichtag vom 1. August das Mindestalter von 6 Monaten erreicht hat, eine Hundetaxe zu entrichten

Wie die Gemeinde Häutligen informiert, haben alle Einwohner/innen von Häutligen für jeden Hund, der am Stichtag vom 1. August das Mindestalter von 6 Monaten erreicht hat, eine Hundetaxe zu entrichten. Den bei der Gemeindeverwaltung registrierten Hundehalter/innen wird in nächster Zeit eine Rechnung zugestellt.
Neue Besitzer/innenvon Hunden werden gebeten, sich bis zum 10. August 2020 bei der Gemeindeverwaltung zu melden und eine Hundekontrollmarke zu beziehen. Wer keinen Hund mehr besitzt, kann dies ebenfalls unter der Telefonnummer der Gemeinde melden.
Informiert wird erneut dazu, dass alle Hunde in der Schweiz mit einem nummerierten Mikrochip versehen und in der Datenbank ANIS registriert sein müssen. Damit sollen Abklärungen nach Beissunfällen, in Seuchenfällen sowie bei entlaufenen Hunden erleichtert werden.
Der Chip darf nur durch Tierärztinnen oder Tierärzte angebracht werden. Nach dem erfolgten Eingriff sind die Chipnummer und die übrigen Daten der Datenbank betreffenden Datenbank zu melden. Weitere Kontaktdetails sind auf der Seite der Gemeinde Häutligen zu finden.