Wie die Gemeinde Freimettigen schreibt, findet die Mitwirkung für die Massnahmen auf den Gemeindestrassen vom 1. bis am 30. Juni 2023 statt.
Gemeinderat.
Der Gemeinderat. (Symbolbild) - Keystone
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Im Richtplan Verkehr der Gemeinde Konolfingen sind verschiedene Massnahmen vorgesehen.

Darunter fallen auch sogenannte Streckenmassnahmen, welche auf den betroffenen Strecken zu einer verträglicheren Abwicklung des Verkehrs führen sollen.

Der Abschnitt von Freimettigenstrasse bis Katzengässli bildet die Streckenmassnahme ST-1.

Die Gemeinde Konolfingen hat die B plus S AG damit beauftragt, für diese Massnahme ein Vorprojekt zu erarbeiten.

Gemeinderat verabschiedete das Vorprojekt zu Mitwirkung

Der Abschnitt grenzt an die Gemeinden Freimettigen und Niederhünigen, weshalb vorliegend das Projekt gemeinsam erarbeitet wurde.

Der Oberingenieurkreis II ist als Strasseneigentümer ebenfalls involviert.

Mittlerweile verabschiedete der Gemeinderat aller drei Gemeinden sowie der Oberingenieurkreis II das Vorprojekt zu Handen der Mitwirkung.

Das Vorprojekt beinhaltet unter anderem die Einführung einer Tempo-30-Zone auf der Freimettigenstrasse und Dorfstrasse (beides Kantonsstrassen), dem Katzengässli (Knoten Freimettigenstrasse und Dorfstrasse bis zur Liegenschaft Katzengässli Nummer 13) sowie der Schlossgutstrasse und der Bächlimattstrasse.

Auf der Katzengässli ist Temp 50 vorgesehen

Zudem ist auf dem Katzengässli die Markierung eines Fussgängerlängsstreifens vorgesehen.

Ab der Liegenschaft Katzengässli Nummer 13 Richtung Niederhünigen ist vorgesehen, die Geschwindigkeit auf 50 Kilometer pro Stunde zu reduzieren.

Die Gemeinde Konolfingen bringt gestützt auf Artikel 58 des kantonalen Baugesetzes vom 9. Juni 1985 das Vorprojekt «Streckenmassnahme ST-1 – Freimettigenstrassse und Katzengässli» zur öffentlichen Mitwirkung.

Die Mitwirkung findet vom 1. bis 30. Juni 2023 statt

Die Mitwirkung für die Massnahmen auf den Gemeindestrassen findet vom 1. Juni 2023 bis am 30. Juni 2023 statt und die Unterlagen inklusive Fragebogen können während dieser Zeit elektronisch eingesehen beziehungsweise ausgefüllt werden.

Die Unterlagen inklusive Fragebogen liegen zudem bei der Gemeindeverwaltung Freimettigen öffentlich auf zu den ordentlichen Schalteröffnungszeiten.

Während der Mitwirkungsfrist können schriftlich und begründet Einwendungen erhoben oder Anregungen unterbreitet werden.

Einsprachen erst im Rahmen des Bewilligungsverfahrens möglich

Die Eingaben sind an die Gemeindeverwaltung Freimettigen zu richten, oder unter Verwendung des zur Verfügung gestellten Fragebogens.

Einsprachen können nicht bereits im Mitwirkungsverfahren, sondern erst im Rahmen des Bewilligungsverfahrens eingereicht werden.

Der Oberingenieurkreis II sieht von einer Mitwirkung ab.

Die Massnahmen auf dem Kantonsstrassenabschnitt (Freimettigen und Dorfstrasse) sind somit nicht Bestandteil des Mitwirkungsverfahrens, sondern haben lediglich informativen Charakter.

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