Wie die Gemeinde Freimettigen angibt, sollen die Grundgebühr auf 60 Franken gesenkt und die Gebühr für den Grüngutpass von 30 auf 60 Franken erhöht werden.
Abfall
Abfall. (Symbolbild) - Pixabay
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Das heute gültige Abfallreglement ist seit 2010 in Kraft. Das Reglement hat in all den Jahren keine Änderung erfahren und entspricht der aktuellen Abfallbewirtschaftung nicht mehr.

Einzig der Gebührentarif wurde 2016 angepasst. Damals wurden die Grundgebühren erhöht und eine Gebühr für die Grüngutentsorgung eingeführt.

In der Vergangenheit wurde bei der Gemeindeverwaltung vermehrt angefragt, ob es nicht möglich sei, dass auch Landwirtschaftsbetriebe als Gewerbebetrieb gelten und deren Abfälle mittels Gewerbecontainer entsorgt werden könnten.

Grundgebühr für Betriebe und Ein-Personen-Unternehmen

Mit der Totalrevision des Abfallreglements wird diese Möglichkeit nun geschaffen.

Dies hat zur Folge, dass künftig alle Betriebe mit einer Unternehmensidentifikationsnummer oder bei Landwirtschaftsbetrieben einer Betriebsidentifikationsnummer sowie Ein-Personen-Unternehmen eine Grundgebühr zu entrichten haben, zusätzlich zur Grundgebühr für den Haushalt.

Weiter wurde im überarbeiteten Reglement die gewichtsabhängige Gebührenverrechnung verankert.

Einführung einer Abfallverordnung im Fokus

Dies wurde nötig, da insbesondere die Container des Gemeindeverbandes ARA Oberes Kiesental gewogen werden.

Die Verrechnung basierte bislang auf einem Gemeinderatsbeschluss. Die Revisionsstelle hat verlangt, dass die Gebühr im Abfallreglement definiert werden muss.

Zum revidierten Abfallreglement wird neu auch eine Abfallverordnung geschaffen.

Darin werden unter anderem die Bereitstellung von Kehricht, Sperrgut und Grünabfällen geregelt und die Gebühren festgesetzt.

Senkung der Grundgebühren

Es ist geplant, die Grundgebühr um 20 Franken zu senken, sodass sie nun 60 Franken beträgt.

Die Senkung wird vorgenommen, da einerseits in der Spezialfinanzierung Reserven vorhanden sind und andererseits neu auch die Betriebe der Grundgebührenpflicht unterstellt werden.

Im Gegenzug wird die Gebühr für den Grüngutpass von 30 Franken auf 60 Franken erhöht. Diese Erhöhung erfolgt, da die Grüngutentsorgung in Freimettigen nicht kostendeckend erfolgt.

Grundsätzlich ist eine Querfinanzierung über die ordentlichen Kehrichtgrundgebühren nicht erlaubt, da in diesem Bereich das Verursacherprinzip gilt.

Der Gemeinderat beantragt, das neue Abfallreglement zu genehmigen

Das heisst, wer die Grüngutentsorgungsstelle nutzt, muss einen Grüngutpass kaufen. Was als Grünabfall gilt, wird ebenfalls in der Abfallverordnung geregelt.

Die Abfallverordnung unterliegt nicht dem Beschluss durch die Gemeindeversammlung. Der Gemeinderat wird diese nach der Genehmigung des Reglements in Kraft setzen.

Das neue Abfallreglement sowie die Abfallverordnung können bei der Gemeindeverwaltung oder unter der Webseite der Gemeinde eingesehen werden.

Der Gemeinderat beantragt, das neue Abfallreglement zu genehmigen.

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