Ergebnisse der Mitwirkung zur Ortsplanungsrevision Münsingen 2030

Die Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 lag Ende 2019 zur öffentlichen Mitwirkung auf. Insgesamt gingen 209 Eingaben ein.

Blick auf Münsingen mit Kirche.
Blick auf Münsingen mit Kirche. - Nau.ch / Ueli Hiltpold

Neue gesetzliche Vorgaben, die Fusionen mit Trimstein und Tägertschi und die Herausforderungen der Siedlungsentwicklung nach innen haben die Gemeinde Münsingen veranlasst, ihre baurechtliche Grundordnung, bestehend aus den Richtplänen Verkehr, Landschaft und Energie sowie dem Baureglement und den Zonenplänen 1 bis 3, zu überarbeiten. Ende 2019 wurden die neuen Planungsinstrumente zur öffentlichen Mitwirkung aufgelegt.

Insgesamt gingen 209 Mitwirkungseingaben ein. Der Gemeinderat von Münsingen hat die vielen differenzierten und konstruktiven Eingaben inzwischen ausgewertet und zahlreiche Anpassungen an den Planungsinstrumenten vorgenommen.

Er dankt allen Mitwirkenden für das grosse Engagement und den an der Ortsplanungsrevision 2030 beteiligten Kommissionen, Verwaltungsstellen und externen Beratern für die grosse und gute Vorarbeit.

Nutzungsplanung

Die Zusammenführung der Baureglemente der drei Ortsteile Trimstein, Tägertschi und Münsingen und die Übernahme der kantonalen Begriffe und Messweisen sind in der Mitwirkung unbestritten, ebenso die neuen Bestimmungen zum Gewässerraum. Die Konzentration der Entwicklung auf die zentrumsnahen Gebiete von Münsingen wird klar unterstützt.

Aufgrund der Mitwirkungseingaben verzichtet der Gemeinderat darauf, das Kindergartenareal am Beundackerweg zu Wohnzwecken umzunutzen. Bei den beiden Zonen mit Planungspflicht (ZPP) «Feldmatt» und «Thalmatt» in Tägertschi hat der Gemeinderat ebenfalls Anpassungen vorgenommen.

Diese werden der Bevölkerung im Herbst 2020 an einem Informationsanlass vorgestellt. Änderungen gibt es auch bei der Erschliessung der neuen ZPP «Dorf» und bei der ZPP «Im Stock».

Es wird zudem befürwortet in der ZPP «Underrüti» preisgünstiger Wohnungsbau zu realisieren. Der Gemeinderat hat aufgrund der Mitwirkungseingaben diverse weitere Änderungen im Gemeindebaureglement und in den Zonenplänen beschlossen.

Richtplan Landschaft

Der Richtplan Landschaft mit seinen Aussagen zur Durchgrünung des Siedlungsgebiets, zur Biodiversität, zum Natur- und Landschaftsschutz und zur Rolle der Gemeinde kommt gut an. Aufgrund der Mitwirkung mussten nur geringfügige Anpassungen und Präzisierungen vorgenommen werden.

Richtplan Mobilität

Auch beim Richtplan Mobilität scheinen die Ziele, der Umfang und die Massnamenblätter zum öffentlichen Verkehr, der Parkierung, dem Veloverkehr, dem motorisierten Individualverkehr, zum Mobilitätsmanagement und zur Elektromobilität breit abgestützt. Aufgrund der Mitwirkung wurden insbesondere noch Anpassungen am Veloverkehrsnetz vorgenommen, zudem wurden diverse textliche Ergänzungen und Präzisierungen gemacht.

Eine Mehrheit wünscht, dass die Gemeinde im Rahmen ihrer Möglichkeiten die Elektromobilität fördert und sich für «mobilitätssparende» Angebote wie alternative Arbeitsmöglichkeiten (Co-Working Spaces), Sharing-Angebote, Mitfahrangebote etc. einsetzt.

Richtplan Energie

Der Richtplan Energie wurde in der Mitwirkung positiv beurteilt. Begrüsst wird insbesondere, dass bei Heizungsersatz ausserhalb des Perimeters mit Anschlusspflicht an das Fernwärmenetz der erneuerbare Energieträger frei gewählt werden kann.

Zudem ist eine überwiegende Mehrheit damit einverstanden, dass die Gemeinde den Betrieb des Wärmeverbunds möglichst auf erneuerbare Energien umstellt und so den CO2-Austoss deutlich reduziert.

Nächste Schritte

Sämtliche Unterlagen zur Ortsplanungsrevision, welche zur Vorprüfung eingereicht worden sind, sind ab 29.05.2020 auf der Webseite der Gemeinde Münsingen (www.muensingen.ch) aufgeschaltet. Die Ortsplanungsrevision Münsingen 2030 ist nun zur Vorprüfung beim Amt für Gemeinden und Raumordnung des Kantons Bern.

Die öffentliche Auflage der Zonenpläne und des Gemeindebaureglements findet voraussichtlich Anfang 2021 statt.

Mitwirkungsbericht

Die Ergebnisse des Mitwirkungsverfahrens und alle aufgrund der Mitwirkung vorgenommenen materiellen Änderungen an den Planungsinstrumenten sind in einem Mitwirkungsbericht zusammengefasst. Der Gemeinderat hat sämtliche Anliegen behandelt und beantwortet.

Der Aufbau des Berichtes erlaubt es der Bevölkerung von Münsingen, die Stellungnahme des Gemeinderats auf ihr Anliegen im Detail nachzulesen. Ein Management Summary erläutert am Anfang in kurzen Sätzen den wesentlichen Inhalt des Mitwirkungsberichtes.

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