Ein Aargauer Arzt wurde bereits in 17 Fällen wegen illegaler Maskenatteste verurteilt. In einem weiteren Verfahren landet er nun jedoch einen Teilerfolg.
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Eine Passantin trägt eine FFP2-Maske in der Hand. (Symbolbild) - sda - Keystone/dpa/Marijan Murat
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Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Arzt hat illegal mindestens 17 Maskenatteste ausgestellt und wurde dafür verurteilt.
  • Ein Aufsichtsverfahren könnte nun auch zum Entzug der Berufsausübungsbewilligung führen.
  • Als Teil des Verfahrens wurde ein psychiatrisches Gutachten beordert.
  • Eine rechtliche Grundlage gebe es laut dem kantonalen Verwaltungsgericht dafür aber nicht.

In 17 Fällen verurteilte das Bezirksgericht Bremgarten Ende März einen lokalen Mediziner, da er falsche ärztliche Zeugnis ausgestellt hatte. Konkret geht es um illegale Maskenatteste, die ohne Konsultation sowie «auf einfache telefonische oder schriftliche Bitte» erteilt wurden. In weiteren rund 80 Fällen gab es einen Freispruch aufgrund Mangels an Beweisen.

Bremgarten
Das Bezirksgericht Bremgarten. (Archivbild) - Kanton Aargau

Als Strafe wurden dem Arzt 5000 Franken Bussgeld sowie eine bedingte Freiheitsstrafe von acht Monaten aufgebrummt. Gegen diese wehrt sich der 66-jährige Mann aktuell, es könnte für ihn aber noch schlimmer kommen.

Wie die «Aargauer Zeitung» berichtet, läuft derzeit auch ein Aufsichtsverfahren, welches zum Entzug der Berufsausübungsbewilligung führen könnte.

Psychiatrisches Guthaben nicht angemessen

Im Zuge dieser Prozedur hatte das zuständige Gesundheitsdepartement ein psychiatrisches Gutachten in Auftrag gegeben. Auch gegen dieses ist der Mann vorgegangen – mit Erfolg. Das kantonale Verwaltungsgericht sieht es nicht als erwiesen an, dass eine rechtliche Grundlage für ein solches Guthaben bestehe.

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Gegenüber der «Aargauer Zeitung» meinte Anwältin Silja Meyer, dass ihr Mandant zufrieden mit dem Entscheid sei. «Es versteht sich von selbst, dass es für einen praktizierenden Arzt höchst erniedrigend ist, wenn man ihm von heute auf morgen sinngemäss unterstellt, geisteskrank zu sein», fügte sie an.

Aufsichtsverfahren läuft erstmal weiter

Trotz dieses Entscheids wird das Aufsichtsverfahren zunächst einmal weiterlaufen. Der Kanton muss laut dem Gericht abwägen, ob die Bewilligungsvoraussetzungen weiterhin vorliegen oder allenfalls eher Disziplinarmassnahmen zu ergreifen sind.

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