Das Bezirksgericht Aarau hat vier Teilnehmer einer unbewilligten Corona-Demo im Mai 2021 zu Geldstrafen verurteilt.
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An einer unbewilligten Kundgebung gegen die Corona-Massnahmen in Aarau im Mai 2021 war die Stimmung gegenüber der Polizei teilweise aggressiv. Vier Gewalttäter kassierten jetzt bedingte Geldstrafen. (Archivbild) - keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Vier Männer wurden vom Bezirksgericht Aarau zu Geldstrafen verurteilt.
  • Sie nahmen im Mai 2021 an einer unbewilligten Corona-Demo teil.
  • Ihnen wird Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamten vorgeworfen.

Vier Teilnehmer einer unbewilligten Corona-Kundgebung im Mai 2021 in Aarau sind zu Geldstrafen verurteilt worden. Der Vorwurf lautet Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte. Das Bezirksgericht Aarau bestätigte am Dienstag die entsprechenden Strafbefehle.

Die Einzelrichterin verurteilte zwei Männer zu einer bedingten Geldstrafe von je 160 Tagen. Ein weiterer Mann wurde zu einer bedingten Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt. Der vierte Mann kassierte wegen Vorstrafen eine unbedingte Geldstrafe von 60 Tagessätzen.

Drei Verurteilte müssen auch je Bussen von 300 beziehungsweise 2200 Franken bezahlen. Drei Männer aus dem Kanton Zürich und ein Mann aus dem Aargau hatten Einsprache gegen die Strafbefehle der Oberstaatsanwaltschaft erhoben. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Die vier Verurteilten hatten trotz Wegweisung an der unbewilligten Corona-Kundgebung am 8. Mai 2021 in Aarau teilgenommen. Sie versuchten gewalttätig einen Zürcher Corona-Massnahmenkritiker aus einer Polizeikontrolle zu befreien. Die Richterin sprach von einem «hohen Gewaltpotential».

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