Aarau: Wegzug der Militärmusik ist definitiv beschlossen
Die Schweizer Militärmusik verlässt Aarau per 2032 endgültig. Der Stadtrat sieht keine realistische Möglichkeit mehr, den Entscheid des Bundes zu kippen.

Am 6. Juli 2026 hat Einwohnerrat Urs Winzenried (SVP) eine Anfrage zum Wegzug der Schweizer Militärmusik aus Aarau eingereicht.
Die Anfrage kann wie folgt beantwortet werden:
Frage 1: Ist der Wegzug der Schweizer Militärmusik aus Aarau per 2032 definitiv entschieden oder finden aktuell noch Diskussionen zwischen der Stadt, dem Kanton und dem Bund statt?
Der Chef der Armee, Korpskommandant Thomas Süssli, teilte dem Stadtpräsidenten im Mai 2025 mit, dass das Kompetenzzentrum Militärmusik ab 2032 in Bern zentralisiert wird. Die damit verbundene Anpassung des Stationierungskonzepts bedurfte noch der formellen Zustimmung des Immobilienrats des VBS im September 2025. Im Anschluss an das Informationsschreiben des VBS an die Stadt Aarau fanden keine Gespräche zwischen Stadt, Kanton und Bund statt, um den Grundsatzentscheid zu ändern.
Der Immobilienrat des VBS hat inzwischen dem angepassten Stationierungskonzept zugestimmt. Der Wegzug der Schweizer Militärmusik aus Aarau per 2032 ist somit definitiv beschlossen. Anstehende Gespräche werden sich auf die konkrete Umsetzung, die Übergangsphase sowie die künftige Nutzung der betroffenen Gebäude und Flächen im Kasernenareal konzentrieren.
Der Stadtrat sieht gegenwärtig keine realistische Möglichkeit, den Verbleib des Kompetenzzentrums Militärmusik in Aarau über das Jahr 2032 hinaus zu erwirken.
Der Stationierungsentscheid liegt in der Zuständigkeit des VBS. Die Stadt Aarau wurde diesbezüglich nicht angehört.
Die Armee begründet die Zentralisierung unter anderem mit den anstehenden Investitionen in die Infrastruktur in Aarau. Zudem sieht sie die Möglichkeit, nach dem vorgesehenen Auszug der Hochschule der Künste Bern aus der Berner Kaserne das gesamte Kompetenzzentrum am Standort Bern zusammenzuführen. Dadurch sollen Führung und Ausbildung effizienter organisiert werden können.
Frage 3: Hat sich der Stadtrat beim Bund aktiv und mit Nachdruck für den Verbleib der Schweizer Militärmusik in Aarau eingesetzt? Wenn ja: seit wann, in welcher Form und mit welchem Resultat?
Der Stadtrat hat gegenüber dem Chef der Armee sein Bedauern über den Entscheid des angekündigten Wegzugs zum Ausdruck gebracht. Er hat jedoch nicht aktiv die Überprüfung des Stationierungsentscheids verlangt, da dieser für den Stadtrat hinsichtlich des Kompetenzzentrums der Militärmusik in Bern plausibel ist.
Frage 4: Ist der Stadtrat beim Kanton Aargau in Sachen Verbleib der Schweizer Militärmusik in Aarau vorstellig geworden? Wenn ja: wann, in welcher Form und mit welchem Resultat?
Eine Intervention des Stadtrats beim Kanton Aargau mit dem Ziel, den Stationierungsentscheid zur Militärmusik rückgängig zu machen, hat nicht stattgefunden.
Stadt und Kanton stehen jedoch seit 2014 in engem Austausch zur langfristigen Entwicklung des Kasernenareals. Die Armee ist in diese Arbeiten ebenfalls einbezogen. Im Jahr 2020 wurde vereinbart, dass ein Teilbereich des Areals weiterhin mit einem Perimeterschutz versehen werden kann und die bestehenden Nutzungen der Armee grundsätzlich weiterhin auf dem Areal Platz finden.
Die Zusammenarbeit mit dem Kanton betrifft damit die Gesamtentwicklung des Areals sowie die Koordination der militärischen und zivilen Nutzungen, nicht jedoch eine gemeinsame Intervention gegen den Wegzug der Militärmusik.
Frage 5: Teilt der Stadtrat die Ansicht, wonach der Wegzug einen kulturellen Verlust für die Stadt bedeutet, der mit allen Mitteln verhindert werden sollte?
Der Stadtrat teilt die Einschätzung, dass der Wegzug der Schweizer Militärmusik einen kulturellen Verlust für Aarau darstellt. Er teilt hingegen die Auffassung nicht, dass der Entscheid «mit allen Mitteln» verhindert werden müsse.
«mit allen Mitteln» verhindert werden müsse.
Der Stadtrat berücksichtigt die langfristigen Interessen der Stadtentwicklung. Die Wertschätzung der Militärmusik und die Anerkennung der Entwicklungsmöglichkeiten, die sich aus dem Wegzug einer militärischen Nutzung ergeben, schliessen sich nicht gegenseitig aus.
Frage 6: Wie stellt sich der Stadtrat zur Aussage des Stadtpräsidenten, wonach der Wegzug zwar schade sei, sich dafür aber im Ostbereich des Kasernenareals neue Chancen ergäben?
Die Aussage des Stadtpräsidenten entspricht der Haltung des Stadtrats hinsichtlich der künftigen Potenziale der Arealentwicklung. Der Wegzug der Militärmusik wird bedauert. Gleichzeitig hat der Entscheid räumliche Auswirkungen und kann Flächen für neue Nutzungen freigeben.
Die Aussage ist nicht als Relativierung der kulturellen Bedeutung der Militärmusik zu verstehen. Sie bringt vielmehr zum Ausdruck, dass der Stadtrat neben dem Verlust auch die Chancen für die langfristige Entwicklung des Kasernenareals berücksichtigt. Das Areal liegt zwischen Bahnhof und Altstadt und ist für die weitere Entwicklung Aaraus von grosser Bedeutung.
Der Stadtrat verfolgt deshalb seit Jahren das Ziel, das Areal schrittweise zu öffnen, zu verdichten und mit einem vielfältigen Nutzungsmix zu beleben.










