Erweiterte Nutzung des öffentlichen Grunds in Aarau wird aufgehoben
Die Möglichkeit zur Nutzung von mehr Aussenfläche für die bewilligte Anzahl Sitzplätze wird per Ende Februar 2022 beendet.

Ab dem 1. März 2022 gelten für Gewerbe- und Gastgewerbebetriebe wieder die ursprünglichen bewilligten Flächen für die Nutzung des öffentlichen Grunds.
Den Gastrobetrieben wurde bis anhin während der Corona-Lage jeweils bei Bedarf und ausreichenden Platzverhältnissen mehr Aussenraum zur Verfügung gestellt, damit für die bewilligte Anzahl Aussensitzplätze grössere Abstände zwischen den Tischen eingehalten werden konnten.
Die Möglichkeit zur Nutzung von mehr Aussenfläche wird per Ende Februar 2022 beendet. Ab dem 1. März 2022 gelten für die Gewerbe- und Gastgewerbebetriebe wieder die ursprünglich bewilligten Flächen für die Nutzung des öffentlichen Grunds.
Diese erweiterte Nutzung konnte nicht von allen Gastrobetrieben gleich genutzt werden. Zudem gelten mit der Zertifikatspflicht in Innenräumen keine Abstandsregeln mehr.