Wie die Gemeinde Erlinsbach SO schreibt, wird das Einhalten der Ruhezeiten nicht eingehalten. Die Gemeinde erinnert, wie die Ruhezeiten einzuhalten sind.
Der Gemeinderat. - Symbolbild
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Mit dem Aufkommen der Sommerzeit ist jeweils zu beobachten, dass das Einhalten der Ruhezeiten vielfach nicht mehr so genau genommen wird, so die Gemeinde Erlinsbach SO. Darunter leiden dann die Nachbarn besonders, was eigentlich gut vermieden werden kann.

Die Gemeinde Erlinsbach SO hat kein Polizeireglement, welches u.a. die Ruhezeiten in der Gemeinde regelt. Für unsere Gemeinde gelten die übergeordneten Gesetze (Bund, Kanton), welche das Kantonale Amt für Umwelt in einem Merkblatt festgehalten hat (siehe Gemeindehomepage unter „Lärm Ruhezeiten“).

Daraus listen wir hier ein paar praktische Informationen auf, welche das Zusammenleben in unseren dicht besiedelten Quartieren definitiv angenehmer gestalten:

- Lärmige Arbeiten sollen nur während begrenzten Zeiten durchgeführt werden, z.B. an Werktagen von 08.00 bis 12.00 und 13.30 bis 19.00 Uhr. An Wochenenden ist bei lärmigen Tätigkeiten besondere Rücksicht zu nehmen und der Beginn etwas später anzusetzen. Generell ist über die Mittagszeit eine Pause von mindestens einer Stunde einzulegen.

- Maschinen und Geräte nicht unnötig laufen lassen. Nur einwandfrei gewartete Geräte und Maschinen einsetzen. Die Geräte nicht zu Unzeiten in Betrieb setzen. Bei Ersatz leisere Geräte anschaffen.

- Im Freien sind Musikanlagen so einzustellen, dass nicht die gesamte Nachbarschaft die Musik mithören muss. Nicht alle mögen denselben Musikstil. Grundsätzlich sind nach 22.00 Uhr solche Geräte auszuschalten.

- Bei Partys und Festen: Die Nachbarn vorgängig über Datum und Zeit informieren. Nicht jede Woche ein Fest organisieren. Wenn es zu laut wird, die Gäste zur Ruhe aufrufen, allenfalls von draussen in die Wohnung wechseln.

- Bei Lärmproblemen ist generell das Gespräch zwischen den Beteiligten zu suchen, um eine gütliche und für alle befriedigende Regelung zu finden. Polizei und örtliche Behörden sollen nur in Ausnahmefällen zugezogen werden, wenn keine gütliche Einigung erzielt werden kann. Nachtruhestörungen fallen in den Bereich des Polizeirechtes, womit Klagen oder Anzeigen an die zuständige Polizeistelle zu richten sind. Anzeigen sind, wenn möglich nicht gleich beim ersten Lärmereignis anzubringen.

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