Erlinsbach startet Gesamtrevision der Nutzungsplanung
Die Gemeinde Erlinsbach hat das räumliche Entwicklungsleitbild beschlossen. Bauzonenplan, Kulturlandplan und Bauordnung werden bis 2026 überarbeitet.

Wie die Gemeinde Erlinsbach AG mitteilt, wurden die Vorbereitungsarbeiten für die Gesamtrevision der allgemeinen Nutzungsplanung in der Zwischenzeit abgeschlossen: Das Räumliche Entwicklungsleitbild (REL) wurde am 3. Juni 2025 vom Gemeinderat beschlossen. Es ist damit behördenverbindlich und dient als Orientierungsgrundlage für die Erarbeitung der neuen Entwürfe von Bauzonen- und Kulturlandplan sowie der Bau- und Nutzungsordnung (BNO).
Als Grundlage für die Revision des Kulturlandplanes wurde zudem ein Naturinventar in Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Kulturland erarbeitet und im Mai 2025 fertiggestellt. Die Verabschiedung durch den Gemeinderat wird nächstens erfolgen.
In den Arbeitsgruppen Siedlung und Kulturland wurde unterdessen auch die Erarbeitung der revidierten Entwürfe vorangetrieben: Ein Revisionsentwurf des Kulturlandplanes mit zugehörigen BNO-Vorschriften ist bereits weit fortgeschritten, am Bauzonenplan wurden erste Themen überarbeitet. Zudem hat der Gemeinderat entschieden, in den Kulturlandplan eine detailliertere Planung für den Weiler «Hard» zu integrieren.
Eine separate «Weilerplanung» ist hier notwendig, weil die Rechtsprechung festgestellt hat, dass die bisherigen Weilerzonen nicht dem Bundesrecht entsprechen und weil etwas mehr baulicher Spielraum geschaffen werden soll als regulär ausserhalb der Bauzonen gilt.
Bauinventar in Erlinsbach wird aktualisiert
Parallel ist die kantonale Denkmalpflege momentan daran, das Inventar der kommunal schutzwürdigen Gebäude (Bauinventar) für die Gemeinde Erlinsbach zu aktualisieren. In diesem Inventar werden potenziell schutzwürdige Objekte von der kantonalen Denkmalpflege festgehalten und nach einheitlichen Kriterien erfasst und dokumentiert.
Zurzeit werden dafür Besichtigungen betreffender Objekte von der kantonalen Denkmalpflege durchgeführt. Es handelt sich um Objekte, die baugeschichtlich, typologisch, künstlerisch oder aufgrund ihrer Stellung im Ortsbild für die Gemeinde von besonderer Bedeutung sind.
Gemäss dem Auftrag des Kulturgesetzes ist das Bauinventar anschliessend bei der Revision der allgemeinen Nutzungsplanung zu berücksichtigen.
Finalisierte Revisionsentwürfe der Nutzungsplanung werden voraussichltich bis im Sommer 2026 vorliegen und dann dem Regionalplanungsverband aarau regio zur Stellungnahme und dem Kanton zur Vorprüfung auf ihre Genehmigungsfähigkeit eingereicht werden. Anschliessend wird die öffentliche Mitwirkung erfolgen.









