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    Aargauer Familie verklagt Booking auf 20'000 Franken – und scheitert

    Julian Lämbgen
    Julian Lämbgen

    Aarau,

    Eine Aargauer Familie buchte 2018 über Booking.com eine Villa in Miami. Diese war unwohnbar, woraufhin sie die Buchungsplattform verklagte – und scheiterte.

    Booking Hotel
    Booking hat den Schweizer Markt fest im Griff. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Eine Aargauer Familie hat Booking.com verklagt und über 20'000 Franken gefordert.
    • Der Grund dafür ist ihr vermiester Urlaub im Jahr 2018 in Miami.
    • Das Bezirksgericht Laufenburg gab ihnen recht, was nun vom Obergericht revidiert wurde.

    Eine Aargauer Familie hatte sich 2018 einen traumhaften Urlaub in Miami vorgestellt und über die Plattform Booking.com eine grosse Villa gebucht. Die geplanten Ferien wurden jedoch zur grossen Enttäuschung.

    Bei der Ankunft stellte die Familie fest, dass die Villa in einem unbewohnbaren Zustand war. Sie entschied sich, in ein Hotel umzuziehen und reichte später eine Klage gegen Booking.com ein. Die Familie verlangte eine Rückerstattung der gesamten Kosten für den Aufenthalt von über 20'000 Franken sowie eine Entschädigung für die vermiesten Ferientage.

    Wurden Sie auch schon einmal von einer gebuchten Unterkunft enttäuscht?

    Das Bezirksgericht Laufenburg gab der Familie zunächst recht und verpflichtete Booking.com, zumindest die Mietkosten von 20'768 Franken zurückzuerstatten. Booking.com legte jedoch Einspruch gegen das Urteil ein.

    Das Aargauer Obergericht befasste sich daraufhin mit dem Fall und kam zu einem anderen Schluss. Es entschied, dass Booking.com lediglich als Vermittlerin zwischen den Vertragspartnern auftrat und nicht für den Zustand der Villa verantwortlich gemacht werden kann.

    Familie muss nun hohe Kosten tragen

    Die Klage hätte demnach gegen die Besitzerin der Villa eingereicht werden müssen. Das Argument der Familie, dass Booking.com ihnen nie die Kontaktdaten der Besitzerin vermittelt habe, wurde vom Obergericht nicht berücksichtigt.

    Zudem stellte das Obergericht fest, dass die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Booking.com klar ersichtlich waren und die Nutzer vor dem verbindlichen Abschluss der Reservierung darüber informiert wurden, dass sie die AGB akzeptieren und an diese gebunden sind.

    Aufgrund des verlorenen Gerichtsverfahrens muss die Familie nun die Kosten für die nicht bezogene Villa tragen und zusätzlich sämtliche Gerichtskosten in Höhe von 6412 Franken begleichen. Zudem wurde die Familie zur Zahlung einer Parteientschädigung von 4817 Franken an Booking.com verurteilt.

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