Aarau

Aargau stellt als letzter Kanton die Schutzwaldpflege sicher

Keystone-SDA Regional
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Aarau,

Das kantonale Waldgesetz sichert die Pflege des Schutzwaldes und will die Verwendung von Holz bei kantonalen Bauten fördern.

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Kanton Aargau. (Symbolbild) - keystone

Der Aargauer Grosse Rat hat das kantonale Waldgesetz nach 25 Jahren revidiert. Das Parlament hat das Gesetz am Dienstag, 14. März 2023, mit 129 zu 7 Stimmen gutgeheissen.

Als letzter Kanton setzt Aargau die vom Bund seit dem Jahr 1991 vorgeschriebene, minimale Schutzwaldpflege gesetzlich um.

Im Aargau habe der Schutzwald im Vergleich zu den anderen Waldfunktionen eine eher untergeordnete Bedeutung, schrieb der Regierungsrat in seiner Botschaft an den Grossen Rat.

Der Bund unterstützt die Schutzwaldpflege finanziell mit pauschalen Abgeltungen.

Volksinitiative «JA! für euse Wald»

Die Ende 2018 vom Aargauer Stimmvolk abgelehnte Volksinitiative «JA! für euse Wald» hatte verlangt, dass der Kanton die Schutzwaldpflege finanziert.

Der Regierungsrat stellte damals in Aussicht, sich nach einer Revision des Waldgesetzes finanziell an der Pflege zu beteiligen.

Der Schutzwald liegt in 165 Aargauer Gemeinden und gehört zu mehr als der Hälfe den Ortsbürgergemeinden.

Der Aufenthalt im Wald ist auf eigene Verantwortung

Das revidierte Waldgesetz stellt zudem klar, dass der Waldeigentümer in der Regel nicht für waldtypische Gefahren wie abbrechende Äste und umstürzende Bäume haftet. Wer sich im Wald aufhält, tut dies auf eigene Verantwortung.

Eine längere Diskussion löste die Forderung der vorberatenden Kommission aus, dass der Kanton bei eigenen Bauten und Anlagen nachhaltig produziertes Holz als Bau- und Werkstoff sowie als Energieträger verwenden soll.

SVP, FDP und der Regierungsrat wollten von der entsprechenden Bestimmung im Waldgesetz nichts wissen. Mitte, Grüne und SP sprachen sich dafür aus.

Gesetz soll Anfang 2024 in Kraft treten

Das Parlament sprach sich mit 90 zu 46 Stimmen für den Artikel zur Förderung von Holz für eigene Bauten aus.

Im Waldgesetz wird zudem präzisiert, dass die Gemeinden für intensive Formen der Freizeitnutzung des Waldes raumplanerische Zonen ausscheiden können.

Das revidierte Gesetz soll nach der zweiten Beratung im Parlament Anfang 2024 in Kraft treten.

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