Aargau: Neues Volksschulgesetz bringt Noten ab der 3. Klasse

Im Kanton Aargau starten rund 85'300 Schülerinnen und Schüler ins neue Schuljahr – mit Noten ab der 3. Klasse und 16 neuen Förderklassen plus.

Aargau
Aargau: Neues Volksschulgesetz bringt Noten ab der 3. Klasse (Symbolbild) - Nau.ch / Stephanie van de Wiel

Rund 85'300 Schülerinnen und Schüler werden ab Montag in einer Aargauer Gemeinde die Volksschule besuchen. Damit diese optimal gefördert werden können, sind im neuen Volksschulgesetz, das am 1. August 2026 in Kraft getreten ist, einige Neuerungen umgesetzt worden. Die flächendeckende Sprachstandserhebung vor dem Kindergarten trägt dazu bei, dass die Kinder mit besseren Deutschkenntnissen in ihre Schullaufbahn starten.

Der Aufbau von Förderklassen plus schliesst die Angebotslücke zwischen den Sonderschulen und den Regelklassen.

Mit dem Start des neuen Schuljahrs treten das neue Volksschul- und das Mittelschulgesetz in Kraft.

Dies bringt insbesondere im Volksschulbereich einige Neuerungen mit sich, die sich im Schulalltag bemerkbar machen.

Noten ab der 3. Klasse und Absenzen im Zeugnis der Oberstufe Ab der 3. Klasse der Primarschule sind Belege in promotionswirksamen Fächern, die in den Zwischenbericht oder das Jahreszeugnis einfliessen, zwingend mit Noten zu beurteilen. An der Oberstufe werden neu sowohl unentschuldigte wie auch entschuldigte Absenzen im Zwischenbericht und im Jahreszeugnis eingetragen. Dadurch erhalten die Lehrbetriebe bei der Rekrutierung ein vollständiges Bild über die Unterrichtspräsenz.

Auch geben die Volksschulen die Ergebnisse des Check S3 an die Lehrbetriebe und die weiterführenden Schulen weiter, so dass eine nahtlose Förderung stattfinden kann.

Gezielte Förderung im frühen Kindheitsalter und bei der Einschulung Erstmals werden im Januar 2027 flächendeckend alle Gemeinden bei den Dreijährigen eine Umfrage zu den Deutschkenntnissen durchführen. Ziel ist, dass möglichst viele der Kinder, die wenig oder gar kein Deutsch verstehen und sprechen, vor dem Kindergarteneintritt ein Deutschförderangebot nutzen. Der Kanton unterstützt Gemeinden, die ein Angebot zur frühen Sprachförderung in Deutsch bereitstellen, fachlich und finanziell.

Im Kindergarten gibt es neue Möglichkeiten, wie die Kindergartenzeit durchlaufen werden kann. Eltern können während des ganzen Kindergartens beantragen, dass ihr Kind mehr als einen halben Tag pro Woche fehlen darf. Ausserdem können Kinder bis zu drei Jahre im Kindergarten bleiben, de-CH wenn das für ihre Entwicklung gut ist.

Damit soll erreicht werden, dass weniger Kinder zurückgestellt werden und die Kinder mit einem auf ihre Voraussetzungen angepassten Besuch möglichst gut und früh gefördert werden.

Ausbau von Sonderschulplätzen geplant

Bevor ein Kind einer Sonderschule zugewiesen werden kann, führt der Schulpsychologische Dienst die notwendigen Abklärungen durch, um eine Behinderung auszuweisen, und ermittelt den Bildungsund Förderbedarf. Dabei zeigten sich zwei Entwicklungen: Einerseits nimmt die Anzahl jüngerer Kinder mit einem hohen Förderbedarf zu und andererseits betrifft die Steigerung vorwiegend psychosoziale Beeinträchtigungen und tiefgreifende Entwicklungsstörungen (Autismus-Spektrum-Störungen).

Bei rund 600 Schülerinnen und Schülern beantragten die Gemeinden eine Zuweisung an eine Sonderschule. Mit Unterstützung der sich im Aufbau befindenden departementalen Koordinationsstelle wurde den rund 300 Kindern mit dem dringlichsten Bedarf ein passender Platz an einer Sonderschule vermittelt. Etwa 75 fanden Platz in einer Förderklasse plus.

Die verbleibenden Schülerinnen und Schüler werden mit geeigneter Unterstützung mehrheitlich in einer Regelklasse unterrichtet. Ab dem nächsten Schuljahr wird die Koordinationsstelle für die Zuweisung an Sonderschulen zuständig sein. Damit wird sichergestellt, dass tatsächlich die Kinder mit dem höchsten Förderbedarf eine Sonderschule besuchen können.

Insgesamt verfügt der Kanton Aargau im kommenden Schuljahr über 2'064 Sonderschulplätze, das sind 36 mehr als im Vorjahr. Weitere Aargauer Kinder besuchen ausserkantonale Sonderschulen.

Die Sonderschulquote bleibt bei nach wie vor leicht steigenden Gesamtschülerzahlen konstant bei 2,5 Prozent. In den nächsten Jahren ist ein substanzieller Ausbau der Sonderschulplätze geplant, um die aktuell bestehende Abhängigkeit von ausserkantonalen Sonderschulplätzen zu reduzieren.

Erstes Etappenziel erreicht ± Förderklassen plus erfreuen sich grosser Nachfrage Der Kanton Aargau versteht unter einer integrativen Schule die Integration von Schülerinnen und Schülern mit besonderen Bildungsbedürfnissen und hohem Förderbedarf auf demselben Schulareal wie alle anderen Kinder, aber nicht zwingend in derselben Klasse. Mit den Förderklassen plus wird dies umgesetzt. Die einzelnen Schulen können Ressourcen bündeln und eine Basis für die gezielte Beschulung, Förderung und Unterstützung bieten.

Gleichzeitig werden die Regelklassen entlastet.

Ab dem Schuljahr 2026/27 starten, neben den beiden bereits bestehenden Angeboten, 16 zusätzliche Gemeinden mit einer Förderklasse plus. So werden insgesamt rund 130 Schülerinnen und Schüler mit besonderen Bildungsbedürfnissen im Kindergarten- und Primarschulalter in 21 Klassen an der Regelschule beschult und gefördert. Die Lücke zwischen dem separativen Angebot an der Sonderschule und der Beschulung in einer Regelklasse wird geschlossen.

Weitere Gemeinden haben ihr Interesse an der Umsetzung einer «Förderklasse plus» aufs 2. Semester oder das Schuljahr 2027/28 angemeldet.

Neugestaltung Brückenangebot der Kantonalen Schule für Berufsbildung Nach zweijähriger Pilotzeit wird das Brückenangebot nach Abschluss der Volksschule an der Kantonalen Schule für Berufsbildung (ksb) auf das neue Schuljahr hin neugestaltet. Die bisherigen drei unterschiedlichen Angebote werden zusammengefasst. Neben dem gemeinsamen Stammgruppenunterricht am Vormittag belegen die Jugendlichen Wahlfächer und Bausteine in Abhängigkeit ihrer Vorkenntnisse und Berufswünsche.

Das Brückenjahr der ksb begleitet Jugendliche (16. bis 21. Altersjahr) auf ihrem Weg in die Berufswelt und unterstützt sie bei der Lehrstellensuche (EFZ oder EBA). Es ist kostenpflichtig und dauert in der Regel ein Jahr, für Spätimmigrierte maximal zwei Jahre. Angeboten wird es an vier Standorten: Aarau, Baden, Rheinfelden und Wohlen.

Ziel des Brückenangebots ist der Übertritt in ein zertifizierendes Angebot der Sekundarstufe II.

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Zahlen zum neuen Schuljahr

Aktuelle Informationen zur Entwicklung der Schülerinnen- und Schülerzahlen an der Volksschule und an der Sekundarstufe II sind zu finden unter: Kennzahlen Bildung

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