Aargauer Schulen starten mit vielen Reformen ins neue Schuljahr
Für 85'300 Aargauer Schülerinnen und Schüler beginnt am kommenden Montag das neue Schuljahr. Das seit Anfang August geltende Volksschulgesetz bringt von der Notenpflicht über die Sprachstandserhebungen bis hin zu neuen Förderklassen deutliche Veränderungen mit sich.

Die Neuerungen würden sich im Schulalltag bemerkbar machen, teilte das kantonale Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS) von Regierungsrätin Martina Bircher (SVP) am Freitag mit. So müssten Lehrpersonen ab der dritten Klasse der Primarschule Leistungsbelege in promotionswirksamen Fächern, die für das Jahreszeugnis oder den Zwischenbericht zählten, zwingend mit Noten bewerten.
An der Oberstufe verschärft der Kanton nach einem Entscheid des Parlaments die Absenzenregelung. Künftig werden sowohl entschuldigte als auch unentschuldigte Fehltage lückenlos im Zwischenbericht und im Jahreszeugnis erfasst. Dies soll insbesondere Lehrbetrieben bei der Rekrutierung neuer Auszubildender ein transparentes Bild über die Unterrichtspräsenz vermitteln.
Ergänzend dazu leiten die Volksschulen die Ergebnisse des Leistungstests «Check S3» direkt an die Lehrbetriebe und weiterführenden Schulen weiter, wie das BKS festhält.
Frühe Sprachförderung
Auch vor dem Schuleintritt greifen neue Massnahmen. Um den Bildungserfolg zu sichern, führen alle Gemeinden im kommenden 2027 erstmals eine flächendeckende Umfrage zum Sprachstand bei dreijährigen Kindern durch.
Ziel sei es, Kinder mit ungenügenden Deutschkenntnissen frühzeitig zu identifizieren, damit sie noch vor dem Eintritt in den Kindergarten ein passendes Sprachförderangebot nutzen könnten, hält das BKS fest. Der Kanton unterstütze die Gemeinden hierbei sowohl fachlich als auch finanziell.
Gleichzeitig werde die Kindergartenzeit flexibler gestaltet. Eltern könnten neu während der gesamten Kindergartenzeit beantragen, dass ihr Kind mehr als einen halben Tag pro Woche dem Unterricht fernbleiben dürfe.
Zudem ist es laut BKS möglich, dass Kinder bei Entwicklungsbedarf bis zu drei Jahre im Kindergarten verbleiben. Auf diese Weise sollen Rückstellungen beim Schuleintritt minimiert und Kinder gemäss ihren individuellen Voraussetzungen gefördert werden.
Mehr Sonderschulplätze notwendig
Der Bedarf an Sonderschulplätzen steigt kontinuierlich an, insbesondere bei jüngeren Kindern und bei Diagnosen wie psychosozialen Beeinträchtigungen oder Autismus-Spektrum-Störungen. Für das anstehende Schuljahr beantragten die Gemeinden gemäss Angaben des BKS für rund 600 Kinder eine Zuweisung an eine Sonderschule.
Eine neu aufgebaute Koordinationsstelle des Kantons vermittle für die 300 dringendsten Fälle einen Sonderschulplatz, hiess es. Rund 75 Kinder hätten eine Aufnahme in einer Förderklasse plus gefunden, während die verbleibenden Schülerinnen und Schüler mit Unterstützung in Regelklassen verblieben.
Insgesamt stellt der Kanton für das kommende Schuljahr 2064 Sonderschulplätze zur Verfügung. Das sind 36 Plätze mehr als im Vorjahr. Weil die Sonderschulquote konstant bei 2,5 Prozent liegt und zusätzliche Kinder ausserkantonal beschult werden müssen, plant der Kanton nach eigenen Angaben einen Ausbau eigener Sonderschulplätze.
Dies soll die Abhängigkeit von anderen Kantonen verringern. Ab dem neuen Schuljahr übernimmt die Koordinationsstelle zudem die vollständige Verantwortung für alle Sonderschulzuweisungen.






