Aarau führt ab 2024 den digitalen Baugesuchprozess ein
Wie die Stadt Aarau mitteilt, werden ab 1. Januar 2024 alle Arten von Bau- und Reklamegesuchen sowie Vorentscheide digital über die Plattform eBau eingereicht.

Das Einreichen der Gesuche auf eBau erfordert ein persönliches Konto beim Smart Service Portal des Kantons Aargau.
Mit der Benützung von eBau bekundet die Bauherrschaft den Willen, ein Baugesuch einzureichen. Die hochgeladenen Dokumente bleiben nachweislich unverändert.
Das Baugesuch und die Beilagen müssen deshalb nicht mehr unterzeichnet und in Papierform nachgereicht werden. Eine Ausnahme bilden Pläne, die grösser als A3-Format sind.
Diese sind zusätzlich in Papierform (im Doppel) und unterzeichnet oder mit Unterschriftenblatt einzureichen. Dies gilt auch für Unterlagenergänzungen die grösser als A3-Format sind.
Gesuchsbearbeitung und Korrespondenz mit eBau Aargau
Gesuchstellende werden schrittweise durch den Eingabeprozess geführt. Im persönlichen Nutzerkonto können sie mitverfolgen, in welchem Prozessschritt sich ihr Gesuch aktuell befindet.
Die gesamte Korrespondenz wird über das eBau-Portal geführt. EBau ist noch keine vom Bund anerkannte Zustellplattform.
Aus rechtlichen Gründen müssen fristauslösende Entscheide und Verfügungen weiterhin per Post zugestellt werden.
Die Übermittlung der Entscheide und Verfügungen erfolgt zusätzlich informativ über eBau.
Analoge Baugenehmigungen
Privatpersonen, die keinen Zugang zu digitalen Medien besitzen, erhalten von der Sektion Baubewilligungen Unterstützung bei der Eingabe der Gesuche.
Die Eingabe erfolgt durch Mitarbeitende des Stadtbauamtes im Beisein der Bauherrschaft.
Unterlagen, die grösser als A3-Format sind, müssen zusätzlich auf einem digitalen Träger mitgebracht werden.