Wegen der Trockenheit hat der Kanton Aargau die Waldbrandgefahr auf Stufe 4 (gross) erhöht und ein bedingtes Feuerverbot erlassen.
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Die Waldbrandgefahr ist gestiegen. (Archivbild) - keystone
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Das bedeutet, dass im gesamten Kantonsgebiet Feuern in unbefestigten Feuerstellen verboten ist. Im Wald und in Waldnähe darf kein Feuerwerk gezündet werden. Das bedingte Feuerverbot beschlossen die Verantwortlichen nach einer Lagebeurteilung am Mittwoch, 20. Juli 2022. Sie berücksichtigten dabei die Wetterprognosen der kommenden Tage, welche weiterhin trockenes Wetter voraussagen. Das teilte das kantonale Departement Gesundheit und Soziales (DGS) am Donnerstag mit.

Das Abbrennen von Feuerwerk ist im gesamten Kantonsgebiet in einem Bereich bis 200 Meter vom Wald verboten, wie aus der am Donnerstagmorgen veröffentlichten Verfügung des DGS hervorgeht. Wenn sich das trockene Wetter hält, ist laut der DGS-Mitteilung demnächst mit einem kompletten Verbot des Abbrennens von Feuerwerk zu rechnen.

Das Feuern aller Art ist im Wald und an Waldrändern untersagt. Wer einen Gas- oder Elektrogrill verwenden will, kann dies allerdings auch im Wald, an Waldrändern und im Siedlungsgebiet tun. Es sei allerdings Vorsicht geboten.

Vorsicht dem Grillieren

Im Siedlungsgebiet bleibt es zudem möglich, ein Grillfeuer in befestigten Feuerstellen, beispielsweise in Gärten, zu entzünden. Die Feuerstelle muss sich aber mehr als 50 Meter entfernt von einem Wald befinden und bei starkem Wind ist das Grillieren zu unterlassen.

Das bedingte Feuerverbot gilt ab Donnerstag, 21. Juli 2022, 9 Uhr und bis auf Widerruf. Die Exekutiven der Aargauer Gemeinden können für ihr Gebiet strengere Verbote aussprechen. Einer Beschwerde gegen die Verfügung hat der Kanton die aufschiebende Wirkung entzogen.

In seiner Mitteilung weist das kantonale Gesundheits- und Sozialdepartement auf die wiederholten Brände von Stoppelfeldern, Wiesen und Hecken der letzten Tage hin. Dies zeige, dass auch im Siedlungsgebiet und im offenen Land Vorsicht mit Feuer geboten sei. Bisher galt im Kanton Aargau die Waldbrandgefahr 3 (erheblich).

Baden an tiefen Stellen vermeiden

Der Kanton Aargau rief am Donnerstag die Bevölkerung auch dazu auf, tiefe Stellen in Bächen oder Flüssen derzeit nicht zum Baden zu nutzen. Es sei verständlich, dass Menschen und Tiere – wie beispielsweise Hunde – diese Stellen gern zur Abkühlung benützen würden.

Doch seien diese tiefen Stellen für Wassertiere oft die letzten Orte, wo sie überlebten. Störungen an diesen Rückzugsorten bedeuteten beispielsweise für Fische zusätzlichen Stress. An den entsprechenden Stellen werden Fischer Hinweisschilder anbringen.

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