

Aarau: Auswertung Überbrückungshilfe «Kultur»

Das Reglement ist mit dem 31. Dezember 2020 ausgelaufen und wird nicht verlängert. Um das Aarauer Kulturleben aufrechtzuerhalten und zu unterstützen, hat der Stadtrat folgende Massnahmen beschlossen:
- Es werden weiterhin die Grundgebühren für die kulturelle Nutzung von öffentlichen Räumen und Plätzen erstattet, wenn die geplanten Veranstaltungen den Kulturförderrichtlinien entsprechen.
- Speziell entwickelte und Corona-konforme Kulturprojekte werden im Frühjahr 2021 unterstützt. Denkbar sind dabei zum Beispiel Residenzprojekte oder Werkbeiträge.
Kulturschaffende und Kulturinstitutionen, welche im Frühsommer 2021 Projekte im Aussenraum planen, werden von der Kulturstelle, im Austausch mit weiteren Verwaltungsstellen der Stadt, unterstützt. Gesuche sind an die Kulturstelle, Abteilung Kultur, unter E kulturstelle@aarau.ch oder postalisch an Rathausgasse 1, 5000 Aarau, zu stellen. Die Kulturstelle der Abteilung Kultur unterstützt Kulturschaffende und kulturelle Vereinigungen weiterhin beratend.