Volkswagen: Razzia wegen Verdacht auf falsche Verbrauchsangaben

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    «Dieselgate», drohende Fahrverbote, Tierversuche - die Liste der Baustellen im Volkswagen-Konzern ist lang. Einmal mehr ermittelt jetzt die Staatsanwaltschaft gegen VW, erneut wird die Zentrale durchsucht. Diesmal geht es aber nicht um manipulierte Diesel.

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    Schon wieder muss sich Volkswagen einer Untersuchung durch die Staatsanwaltschaft stellen. Grund: VW wird verdächtigt, falsche Aussagen über Verbraucherangaben gemacht zu haben. - Keystone

    Das Wichtigste in Kürze

    • Volkswagen muss erneut Untersuchungen der Staatsanwaltschaft über sich ergehen lassen.
    • Der Autohersteller wird verdächtigt, den Markt manipuliert zu haben.
    • Es geht um falsche Verbrauchsangaben und den Ausstoss von Kohlendioxid.

    Keine Atempause für Volkswagen: Die Staatsanwaltschaft Braunschweig hat wegen des Verdachts auf Marktmanipulation erneut Büros in der Wolfsburger Konzernzentrale durchsucht.

    Anfang März seien Papiere und mehrere Terabyte an Daten in den VW-Räumen sichergestellt worden, sagte der Braunschweiger Oberstaatsanwalt Klaus Ziehe am Dienstag. Es geht um möglicherweise falsche Verbrauchsangaben und den Ausstoss des Klimagases Kohlendioxid (CO2). Zuerst hatte die «Wirtschaftswoche» berichtet.

    Falsche Informationen von VW?

    Bei den neuen Ermittlungen gegen Unbekannt dreht es sich vor allem um eine Ad-hoc-Mitteilung von VW vom Dezember 2015. Gut einen Monat vorher, nämlich Anfang November 2015 und damit kurz nach Bekanntwerden des Dieselskandals, hatte VW zunächst mitgeteilt, es gebe «Anhaltspunkte für weitere Unregelmässigkeiten».

    Bei 800'000 Autos sei es zu «nicht erklärbaren Werten» bei CO2-Messungen gekommen. Das legte nahe, dass für diese Autos die Verbrauchsangaben falsch sein könnten. Am 9. Dezember 2015 widerrief VW die Angaben und verschickte eine Ad-Hoc-Mitteilung, wonach nur neun Modellvarianten und insgesamt rund 36'000 Autos betroffen seien. Volkswagen geht davon aus, der Publizitätspflicht ordnungsgemäss nachgekommen zu sein.

    Mitteilung soll «objektiv inhaltlich falsch» sein

    Die Staatsanwaltschaft hat nun Anhaltspunkte dafür, dass diese zweite Ad-hoc-Mitteilung «objektiv inhaltlich falsch» war, wie ihr Sprecher Ziehe sagte. «Wir haben Anhaltspunkte, dass mehr Fahrzeuge betroffen sind.» Die genaue Zahl steht noch nicht fest. «Die Staatsanwaltschaft prüft nun, ob Mitarbeiter von Volkswagen grob fahrlässig oder vorsätzlich gehandelt haben», erklärte Ziehe.

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