Verbraucherschützer: Bafin-Vorgaben für zigtausende Prämiensparer positiv

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Deutschland,

Verbraucherschützer haben die Vorgaben der Finanzaufsichtsbehörde Bafin zu Prämiensparverträgen mit unwirksamen Zinsanpassungsklauseln als «wichtiges, positives Signal» für zigtausende Betroffene begrüsst.

Bankentürme in Frankfurt am Main
Bankentürme in Frankfurt am Main - AFP

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Vergleichsangeboten nicht «mit Almosen abspeisen lassen».

Der Ball liege nun bei den Kreditinstituten, erklärte am Dienstag Andreas Eichhorst, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen. Sie sollten die Allgemeinverfügung der Bafin akzeptieren und nicht durch Widerspruch weiter auf Zeit spielen, appellierte er.

Die Bafin hat Banken und Sparkassen verpflichtet, auf betroffene Prämiensparerinnen und -sparer zuzugehen: Sie müssen sie über unwirksame Zinsanpassungsklauseln informieren und ihnen auch erklären, ob sie zu wenig Zinsen bekommen haben. Zudem müssen sie eine Zinsnachberechnung zusichern oder einen geänderten Vertrag mit einer wirksamen Zinsanpassungsklausel anbieten. Die Kreditinstitute können dieser Allgemeinverfügung aber binnen vier Wochen widersprechen.

Eichhorst erklärte, aufgrund der bereits im Vorfeld von Sparkassenseite erfolgten Äusserungen sei von einem solchen Schritt auszugehen. Dann werde um die Rechtskraft der Allgemeinverfügung gestritten; ein Verwaltungsgerichtsverfahren koste zusätzlich Zeit. Der Verbraucherschützer zeigte sich aber optimistisch: Die für die laufenden Musterfeststellungsklagen gegen verschiedene Sparkassen zuständigen Richter am Bundesgerichtshof «werden die Begründung der Bafin genau lesen» - die Finanzaufsicht hat darin auf die bisherige stringente Rechtssprechung zu langfristigen Sparverträgen zu Gunsten der Kundinnen und Kunden verwiesen.

Eichhorst empfahl Prämiensparerinnen und -sparern mit laufenden oder auch gekündigten Verträgen, in den nächsten Wochen darauf zu achten, ob sich ihre Bank oder Sparkasse mit einem Vergleichsangebot bei ihnen meldet. «Das wäre erfreulich, sollte jedoch bezüglich der Höhe geprüft werden, damit man nicht mit Almosen abgespeist wird.»

Ein Prämiensparvertrag ist eine langfristige Sparform mit variabler Verzinsung und gleichbleibender Sparleistung. Kunden erhalten zusätzlich zum Zins eine Prämie, die meist nach der Vertragslaufzeit gestaffelt ist. Viele Kreditinstitute hatten Zinsanpassungsklauseln verwendet, die ihnen einräumten, die vertraglich vorgesehene Verzinsung einseitig zu ändern. Dies erklärte der Bundesrechnungshof schon 2004 für unwirksam; in Entscheidungen 2010 und 2017 äusserten sich die Richter zu den Anforderungen an solche Klauseln.

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