Unternehmen müssen Ad-hoc-Mitteilungen über Meldeplattform abgeben

Keystone-SDA
Keystone-SDA

Zürich,

An der Schweizer Börse kotierte Unternehmen müssen ab Januar kursrelevanten Mitteilungen immer über die Meldeplattform «Connexor Reporting» einreichen. Ende Jahr endet eine Übergangphase.

SMI
Die Schweizer Börse SIX – der SMI befindet sich in Abwärtsbewegung. - Keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • In der Übergangsphase, die seit dem 1. Oktober läuft, können Emittenten von primärkotierten Beteiligungsrechten die Ad-hoc-Mitteilungen auch noch auf dem bislang üblichen Weg - also per E-Mail - einreichen.

Ab 1. Januar 2022 sind dann alle Mitteilungen zwingend über die Meldeplattform einzureichen, wie die SIX Exchange Regulation (SER) am Dienstag mitteilte.

Die Neuerung sei «aus Sicherheits- und Vertraulichkeitsgründen verfügt» worden, hatte ein Sprecher der Börsenbetreiberin SIX Ende September kurz vor der Einführung auf Anfrage der Nachrichtenagentur AWP gesagt. Sollte das Programm allerdings aus technischen Gründen ausfallen, müssen die Mitteilungen wieder über E-Mail an die SER übermittelt werden, wie es am Dienstag weiter hiess.

Die Emittenten von Derivaten, Anleihen, Wandelrechten, kollektiven Kapitalanlagen sowie sekundärkotierten Beteiligungsrechten können ihre Mitteilungen weiterhin per E-Mail an das Regulierungsorgan der Schweizer Börse senden.

Mehr zum Thema:

Kommentare

Weiterlesen

WM 2026
31 Interaktionen
Nati-Alarm!
Daniel Koch Inselspital Zeckenbiss
12 Interaktionen
«Es ist heavy»

MEHR AUS STADT ZüRICH

An der Seeüberquerung mit dabei ist auch der 75-jährige Kurt Frei.
«Kein Problem»
balmer kolumne
Bettina Balmer
2 Interaktionen
Zürich
-
Video zeigt