Die UBS zieht das Gerichtsurteil im Steuerstreit mit Frankreich weiter. Die Grossbank hat Berufung eingelegt.
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Das Logo der UBS. - Keystone
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die UBS wurde am vergangenen Montag auch in zweiter Instanz schuldig gesprochen.
  • Dies wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche.
  • Nun hat die Grossbank beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung eingelegt.

Die Grossbank UBS zieht das Gerichtsurteil im Steuerstreit mit Frankreich weiter. Sie hat beim französischen Kassationsgerichtshof Berufung gegen die vor einer Woche ergangene Entscheidung des Berufungsgerichts eingelegt, teilte die Bank am Montagabend mit.

Die UBS war am vergangenen Montag auch in zweiter Instanz vom Berufungsgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen worden.

Der «Cour d'appel» in Paris verlangt eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Busse in der Höhe von 3,75 Millionen, die Einziehung von einer Milliarde und eine zivilrechtliche Schadenersatzzahlung von 800 Millionen Euro.

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Hauptsitz der Schweizer Grossbank UBS in Zürich. - Keystone

Die Berufung wurde innerhalb der gesetzlichen Frist von fünf Tagen eingereicht, erklärte die UBS nun. Der Schritt geschehe, um die Rechte der UBS AG zu wahren. Der Schritt erlaube es der Bank zudem, das Urteil des Berufungsgerichts genau zu analysieren, um «im besten Interesse der Stakeholder» das weitere Vorgehen festzulegen.

Die UBS war in der «ersten Runde» noch zu einer deutlich höheren Strafe verdonnert worden. Das Pariser Strafgericht hatte die Bank im Februar 2019 zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt.

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