Laut einem Gerichtsurteil muss Twitter in Frankreich sein Vorgehen gegen Hass-Botschaften im Netz offenlegen. Das Unternehmen habe Beschwerde eingelegt.
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Twitter-Symbol - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Nach der Beschwerde von Twitter wurde eine gerichtliche Anhörung angesetzt.
  • Diese soll am 9. Dezember stattfinden.

Twitter geht in Frankreich juristisch gegen ein Urteil vor, demzufolge der US-Internetdienst sein Vorgehen gegen Hass-Botschaften im Netz offenlegen muss. Wie die Nachrichtenagentur AFP am Samstag aus Anwaltskreisen erfuhr, legte das Unternehmen Beschwerde dagegen ein und eine gerichtliche Anhörung wurde für den 9. Dezember angesetzt. Ein Pariser Gericht hatte Anfang Juli entschieden, dass Twitter sechs klagenden Verbänden Auskunft über sein Vorgehen gegen Hass-Tweets geben muss.

Das Gericht hatte dem Unternehmen damals eine Frist von zwei Monaten gesetzt, um Unterlagen vorzulegen, die konkret den Kampf gegen «Aufrufe zum Rassenhass, Aufrufe zum Hass wegen des Geschlechts oder der sexuellen Orientierung von Menschen oder Aufrufe zur Gewalt» belegen. Dies sollte rückwirkend bis zum Mai 2020 nachgewiesen werden. Darüber hinaus soll Twitter die Zahl der in Frankreich beanstandeten und gelöschten Botschaften nennen sowie Auskunft darüber geben, welche rechtlichen Konsequenzen dies für die Urheber hatte.

Die Verbände hatten Twitter vorgeworfen, seiner Verantwortung nicht gerecht zu werden. Zu den Beschwerdeführern gehören unter anderem die Organisationen SOS Racisme und SOS Homophobie. Auf Anfrage von AFP wollten Twitter und die Anwälte des Unternehmens keinen Kommentar abgeben.

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