Ladentüren zu, Leuchtreklame aus, Temperatur runter: Am Donnerstag tritt die neue Energiesparverordnung in Kraft, die bundesweit den Verbrauch von Strom und Heizwärme senken soll.
Thermostat einer Heizung
Thermostat einer Heizung - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • In Arbeitsräumen öffentlicher Gebäude wird die Temperatur abgesenkt..

Sie gilt zunächst für ein halbes Jahr. Einzelhandelsgeschäfte müssen dann etwa ihre Türen geschlossen halten, ab 22.00 Uhr darf keine Leuchtreklame mehr geschaltet werden. Auch Denkmäler und andere Bauwerke dürfen nachts nicht mehr angestrahlt werden.

In Arbeitsräumen öffentlicher Gebäude wird die Temperatur abgesenkt. Ausnahmen gelten für Krankenhäuser, Kitas und Schulen. Private Schwimmbecken und Gartenpools dürfen nicht mehr beheizt werden. Mieterinnen und Mieter werden ausserdem von der Pflicht entbunden, in ihren Wohnungen eine bestimmte Mindesttemperatur zu gewährleisten. Einige Mietverträge enthalten entsprechende Bestimmungen.

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