Die Stellenmeldepflicht für Strassenbauer, Tunnelfacharbeiter, Gleisbauer sowie Kranführer und Baumaschinenführer fällt ab 2023 weg. Der Baumeisterverband fordert noch weitere Verbesserungen für die Branche.
Bauarbeiter Sonnencreme
Bauarbeiter während der Grundsteinlegung beim Baustart für die zweite Röhre des Gotthard-Strassentunnels. - Keystone

Man nehme mit Genugtuung zur Kenntnis, dass die Liste der meldepflichtigen Berufsarten 2023 endlich auf ein praxistaugliches Mass zusammengekürzt werde, teilte der Baumeisterverband am Freitag mit. Zur neuen Regelung kommt es, weil von Oktober 2021 bis September 2022 die Arbeitslosenzahlen dieser Bauberufe unter fünf Prozent lagen.

Werde die Meldepflicht nicht rasch verbessert, drohten jedoch angesichts der sich abzeichnenden konjunkturellen Abkühlung Bauberufe mit Fachkräftemangel bereits ab 2024 wieder unter die Stellenmeldepflicht zu fallen, so der Verband weiter.

Grundproblematik sei, dass bei der heutigen Datenerfassung der Stellenmeldepflicht kein Unterschied gemacht werde zwischen Fachkräften mit Eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (EFZ), Fachkräften mit Eidgenössischem Berufsattest (EBA) und unqualifizierten Mitarbeitenden ohne Kompetenznachweis.

Letztere sorgten über alle Branchen hinweg mit ihrer überdurchschnittlichen Arbeitslosigkeit dafür, dass die ganze Berufsart den Stellenmeldepflicht-Schwellenwert von fünf Prozent überschreite. Damit würden Berufe mit nachweislichem Fachkräftemangel meldepflichtig.

Die Liste der meldepflichtigen Berufsarten Stellenmeldepflicht für das Jahr 2023 ist laut Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) provisorisch aufgeschaltet. Sie wird Ende Monat offiziell bestätigt. Die im Zuge der Masseneinwanderungsinitiative eingeführte Liste wird jeweils im letzten Jahresviertel aktualisiert und gilt für die gesamte Dauer des folgenden Jahres.

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