Schweiz kritisiert EU für ihre Schutzmassnahmen auf Stahlimporte

Das Wichtigste in Kürze
- Wenn die EU die Massnahmen nicht einstellt, solle sie wenigstens sicherzustellen, dass diese den bilateralen Handel Schweiz-EU nicht behindern, heisst es in einer Mitteilung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco).
Im Februar 2019 hatte die EU diese Schutzmassnahmen eingeführt und 2021 bis zum 30. Juni 2024 verlängert. Doch mit der Schweiz haben diese EU-Schutzzölle nichts zu tun. Brüssel reagierte damals vielmehr auf die Einführung von Einfuhrzöllen auf Stahl durch US-Präsident Donald Trump.
Dieser hatte 2018 Strafzölle auf Billigstahl angekündigt - dies etwa wegen China. Doch als Folge davon wurde vermehrt Billigstahl nach Europa geliefert.
Die Schweizer Delegation habe zudem bedauert, dass die EU ihren Transparenz- und Genehmigungsmechanismus für die Ausfuhr von Covid-19-Impfstoffen sowie dessen Anwendung auf Impfstoffexporte in die Schweiz bis Ende 2021 verlängert habe, schrieb das Seco weiter.
Die EU bestätigte jedoch, dass die Bewilligungspflicht nicht über den 31. Dezember 2021 hinaus verlängert wird. Dieser Mechanismus für Covid-Impfstoffe war mit dem Ziel eingeführt worden, mehr Klarheit über die in der EU produzierten Mengen an Impfdosen sowie deren Ausfuhr zu erhalten.
Grund dafür war damals der Streit mit dem Pharmakonzern Astrazeneca, der angekündigt hatte, weniger Impfstoff an die EU liefern zu können als vertraglich zugesichert. Brüssel vermutete damals, dass in der EU produzierte Vakzine an Drittstaaten geliefert wurden.
Ausserdem sprachen die Parteien laut Seco-Mitteilung auch über den geplanten CO2-Grenzausgleichsmechanismus, den die EU ab 2023 einführen möchte. Dieser Mechanismus gehört zum Massnahmen-Paket «Fit for 55», mit dessen Hilfe die EU ihre Klimaziele erreichen will.
Konkret will die EU für bestimmte Waren aus Drittstaaten einen Preisausgleich an der Grenze einführen, falls diese nicht genügend umweltfreundlich produziert wurden. Damit will Brüssel verhindern, dass die in der EU wegen hoher Umweltstandards teuren Produkte nicht durch billigere Produkte konkurrenziert werden.
Die Schweiz begrüsste, dass sie von diesem Mechanismus ausgenommen ist. Grund dafür ist das Abkommen Schweiz-EU über die Verknüpfung der Emissionshandelssysteme.
Sie rief die EU jedoch dazu auf, dafür zu sorgen, «dass die Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssytems, dessen genaue Modalitäten noch nicht festgelegt sind, keine neuen Handelshemmnisse zwischen den beiden Parteien erzeugt», heisst es in der Mitteilung.
Es war das 68. Treffen des Gemischten Ausschusses zum Freihandelsabkommen Schweiz-EU. Leiter der Schweizer Delegation war Botschafter Thomas A. Zimmermann, Delegierter des Bundesrats für Handelsverträge im Seco.
Das 1972 abgeschlossene Freihandelsabkommen ist die Grundlage für die Handelsbeziehungen zwischen der Schweiz und der EU. Es garantiert einen zollfreien Handel mit Industrieerzeugnissen und erleichtert den Handel mit landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten. Der Gemischte Ausschuss verwaltet das Abkommen und überwacht dessen Umsetzung.