Die Fluggesellschaften Ryanair und Tuifly sind am Mittwoch vor dem Gericht der Europäischen Union (EuG) mit Klagen gegen die Rückzahlung von Beihilfen in Österreich gescheitert.
Das Eug entschied gegen Ryanair und Tuifly.
Das Eug entschied gegen Ryanair und Tuifly. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Kommission ordnete 2016 Rückzahlung von Geld an Österreich an.

Die EU-Kommission hatte 2016 entschieden, dass Vereinbarungen über Dienstleistungen am Flughafen Klagenfurt unzulässige staatliche Beihilfen seien, die zurückgezahlt werden müssten. Bei Tuifly ging es um 10,7 Millionen Euro und bei Ryanair um knapp zwei Millionen. (Az. T-447/18 und T-448/18)

Die Kommission ordnete an, dass Österreich das Geld zurückfordern müsse. Dagegen zogen die Airlines vor Gericht. Unter anderem argumentierten sie, dass nicht nachgewiesen sei, dass sie selektiv begünstigt worden seien. Das Gericht entschied nun aber in beiden Fällen gegen sie.

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