Aufgrund des Prozesses gegen mehrere Volkswagen-Mitarbeiter hat vor dem Landgericht Braunschweig die strafrechtliche Aufarbeitung begonnen.
Ein Volkswagen parkt vor der Stadthalle Braunschweig. In der Stadthalle beginnt ein Strafprozess des Landgerichts Braunschweig gegen vier Angeklagte im VW-Abgasskandal. (Archivbild)
Ein Volkswagen parkt vor der Stadthalle Braunschweig. In der Stadthalle beginnt ein Strafprozess des Landgerichts Braunschweig gegen vier Angeklagte im VW-Abgasskandal. (Archivbild) - sda - KEYSTONE/dpa/Julian Stratenschulte
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Das Wichtigste in Kürze

  • Die VW-Mitarbeiter werden nun als Nebentäter gesehen.
  • Dies könnte einen Einfluss auf das Strafmass haben.
  • 2015 wurde VW eine 18 Milliarden Dollar Busse aufgedonnert.

Mit dem Prozess gegen mehrere Volkswagen-Mitarbeiter hat die strafrechtliche Aufarbeitung eines der grössten deutschen Wirtschaftsskandale begonnen.

Die Staatsanwaltschaft Braunschweig warf den vier Beschuldigten die Bildung einer «Bande zur fortgesetzten Begehung von Straftaten» vor.

Anklagepunkte wurden verschärft

Richter Christian Schütze verschärfte im Anschluss überraschend einige Anklagepunkte. Die Angeklagten hätten nicht als Mittäter, sondern als Nebentäter gehandelt. Damit käme ihnen bei der Begehung von Straftaten eine grössere Eigenverantwortung zu.

Das Verfahren gegen den früheren Konzernchef Martin Winterkorn wurde wegen seines Gesundheitszustands abgetrennt. Der 74-Jährige ist nach einer Hüftoperation noch nicht verhandlungsfähig.

Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft sollen die Angeklagten von der millionenfachen Dieselmanipulation gewusst und die illegale Abschalteinrichtung mit entwickelt haben. Ihr Ziel sei gewesen, dem Unternehmen möglichst hohe Gewinne zu verschaffen, um von hohen Bonuszahlungen zu profitierten.

Seit 2014 von Abgasmanipulation gewusst

Winterkorn sei spätestens im Mai 2014 über der Existenz der Abgasmanipulation in den USA informiert gewesen, so Oberstaatsanwältin Elke Hoppenworth. Dennoch habe er den Verkauf der Fahrzeuge nicht gestoppt und die unlautere Werbung mit dem angeblich sauberen Diesel nicht eingestellt.

Das Gericht hatte den Betrugsvorwurf bei der Zulassung der Anklage vor einem Jahr durch den Gesichtspunkt der Bandenbildung ergänzt. Im äussersten Fall drohen den Angeklagten damit Gefängnisstrafen von bis zu zehn Jahren.

Eine Behandlung als Nebentäter statt Mittäter könnte ebenfalls Auswirkungen auf ein Strafmass haben. Richter Schütze erweiterte zudem den Tatzeitraum.

18 Milliarden Dollar Strafe

Aufgeflogen war der Skandal am 18. September 2015 durch die amerikanische Umweltbehörde EPA. Die Behörde drohte dem deutschen Konzern wegen Verstössen gegen US-Umweltgesetze eine Strafe von bis zu 18 Milliarden Dollar an.

Vorausgegangen waren Untersuchungen mit VW-Dieselautos in den USA, bis Experten auf die Spur der Betrugssoftware in der Motorsteuerung kamen. Diese sorgte dafür, dass die Motoren die Stickoxidgrenzwerte auf dem Prüfstand einhielten. Auf der Strasse stiessen sie aber ein Vielfaches dieser giftigen Abgase aus.

Für Volkswagen ist der Dieselskandal ein finanzielles Desaster. Die Wiedergutmachung kostete Volkswagen bislang mehr als 32 Milliarden Euro, vor allem Strafen und Schadensersatzzahlungen in den USA.

Ein Ende der finanziellen Belastungen ist für den Konzern nicht abzusehen. Weltweit sind noch Schadensersatzklagen von Dieselhaltern anhängig.

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