Ölkonzern TotalEnergies wegen irreführender Klimawerbung verurteilt
Erstmals weltweit wird ein Ölkonzern wegen irreführender Klimawerbung schuldig gesprochen.

Ein französisches Gericht hat den Energiekonzern TotalEnergies wegen irreführender Werbung zu seinen Klimazielen verurteilt. Damit wurde erstmals weltweit ein Ölkonzern für sogenanntes «Greenwashing» – also für übertriebene oder falsche Umweltaussagen – schuldig gesprochen, wie die Umweltorganisation ClientEarth mitteilte.
Das Pariser Zivilgericht befand, dass TotalEnergies in seiner Werbung falsche oder irreführende Umweltversprechen gemacht habe. Diese hätten Konsumentinnen und Konsumenten glauben lassen können, der Konzern könne bis 2050 klimaneutral werden, obwohl er gleichzeitig seine Öl- und Gasförderung ausbaut, so das Gericht.
Damit habe die Werbung das Kaufverhalten potenziell beeinflusst und gegen das Verbot unlauterer Geschäftspraktiken verstossen.
Die Klage war 2022 von den Umweltorganisationen Greenpeace France, Les Amis de la Terre France und Notre Affaire à Tous eingereicht worden. Sie sprachen nach dem Urteil von einem «wichtigen Präzedenzfall gegen Klimadesinformation» grosser Energiekonzerne.
Öffentliche Energiewende versus fossile Projekte
Der Prozess drehte sich um eine Werbekampagne aus dem Jahr 2021, kurz nachdem sich der Konzern von «Total» in «TotalEnergies» umbenannt hatte.
Mit dem neuen Namen wollte das Unternehmen seine Entwicklung von einem klassischen Ölkonzern zu einem Anbieter «aller Energien» unterstreichen – von fossilen Brennstoffen bis zu Wind- und Solarstrom.
In Anzeigen, im Internet und in sozialen Medien hatte TotalEnergies das Ziel einer «CO2-Neutralität bis 2050 – gemeinsam mit der Gesellschaft» beworben und Erdgas als «sauberste fossile Energiequelle» bezeichnet.
Laut den Klägern machten solche Botschaften es unmöglich, die tatsächliche Geschäftspraxis des Konzerns zu erkennen. Denn während TotalEnergies öffentlich von der Energiewende sprach, investierte das Unternehmen weiter massiv in fossile Projekte.
Kritik an Unternehmensstrategie
Die Organisationen erzwangen inzwischen die Entfernung der beanstandeten Werbeaussagen, die teils noch online abrufbar waren.
TotalEnergies verteidigte sich damit, dass es sich bei den Botschaften nicht um klassische Werbung, sondern um «institutionelle Kommunikation» gehandelt habe, die rechtlich anders zu beurteilen sei. Zudem verwies der Konzern auf seine Investitionen in erneuerbare Energien. Er sprach von einer «Instrumentalisierung des Konsumentenschutzrechts», um seine Unternehmensstrategie zu kritisieren.
Juristinnen und Juristen sehen das Urteil als Wegweiser für weitere Verfahren gegen Greenwashing. Auch andere Branchen – etwa Fluggesellschaften wie KLM und Lufthansa – wurden in den vergangenen Monaten in Europa für irreführende Umweltwerbung gerügt.
Doch ein Ölkonzern wurde bislang noch nie verurteilt. Beobachter erwarten, dass die Entscheidung über Frankreich hinaus Signalwirkung für die gesamte Energiebranche haben dürfte.