Dieselfahrer dürfen sich einem angebotenen Softwareupdate für ihr Auto nicht verweigern.
Auspuff
Auspuff eines Dieselfahrzeugs. (Symbolbild) - dpa

Das Wichtigste in Kürze

  • VGH Kassel: Vom Kraftfahrt-Bundesamt gefordertes Update ist Pflicht.
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Denn sonst droht eine Stilllegung, wie der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Kassel in einem am Dienstag bekanntgegebenen Beschluss entschied. (Az: 2 B 261/19)

Er wies damit einen Diesel-Fahrer aus dem mittelhessischen Lahn-Dill-Kreis ab. Er fährt einen Pkw mit einem Euro-5-Motor des Typs EA 189 mit Manipulationssoftware. Der Motor wird im VW-Konzern von Volkswagen, Audi, Seat und Skoda verwendet. Das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) hatte die Software als unzulässige Abschalteinrichtung bewertet und deshalb den Herstellern aufgegeben, diese auch bei bereits verkauften Autos zu entfernen.

Der entsprechenden Rückrufaktion kam hier der Dieselfahrer aber nicht nach. Der Lahn-Dill-Kreis liess das Auto deshalb stilllegen.

Wie schon das Verwaltungsgericht Giessen hat dies nun auch der VGH Kassel bestätigt. Wenn das KBA Hersteller zur Entfernung einer Abschaltsoftware auffordere, müssten die Halter der betroffenen Autos daran teilnehmen. Andernfalls entspreche das Auto nicht mehr der Typengenehmigung. Zudem würden im Strassenbetrieb die Abgasemissionen «unzulässig erhöht».

Entsprechend hatte im August 2018 auch schon das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen in Münster entschieden.

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