Der Oberste Gerichtshof der USA, der Supreme Court, hat am Donnerstag eine Klage gegen die US-Tochter des Konzerns Nestlé und gegen Cargill abgewiesen.
Nestlé Kinderarbeit
Ist Nestlé schuld, wenn es in Afrika zur Kinderarbeit kommt? US-Richter mussten sich schon mit dieser Frage auseinandersetzen (Symbolbild). - sda - KEYSTONE/EPA/LEGNAN KOULA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das Oberste Gericht der USA wies eine Klage gegen Nestlé wegen Kindersklaverei ab.
  • Der Supreme Court sieht sich nicht zuständig für die angeblichen Rechtsverletzungen.

Das Gericht sieht sich für den Fall, in dem es um Kindersklaverei auf Kakaoplantagen in der Elfenbeinküste geht, nicht zuständig. Die Rechtsverletzungen hätten sich ausserhalb der USA ereignet und fallen nicht unter das «Alien Tort Statute»-Gesetz (ATS), das in gewissen Fällen Verhandlungen zu Verletzungen internationalen Rechts vor amerikanischen Gerichten ermögliche, teilte das Gericht mit.

Mit diesem Entscheid hob der Supreme Court einen Beschluss der Vorinstanz auf, der eine Klage gegen die beschuldigten Unternehmen vor über fünfzehn Jahren zugelassen hatte.

Die Klage ursprünglich eingereicht hatten laut dem Gerichtsbeschluss sechs Personen aus Mali, die angaben, als Kindersklaven in die Elfenbeinküste verschleppt worden zu sein. Nestlé und Cargill selbst würden im afrikanischen Staat keine Kakaofarmen betreiben, sie kauften dort aber Kakao ein und unterstützten die Farmen unter anderem finanziell, so das Gericht weiter.

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