Musterfeststellungsklage gegen insolventen Stromanbieter BEV zugelassen

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Deutschland,

Ehemalige Kunden der insolventen Bayerischen Energieversorgungsgesellschaft (BEV) können sich an einer Musterfeststellungsklage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen den Insolvenzverwalter des Billigstromanbieters beteiligen.

Die BEV lockte Stromkunden mit Boni
Die BEV lockte Stromkunden mit Boni - dpa/dpa/picture-alliance/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Ex-Kunden können sich in Klageregister des Bundesamts für Justiz eintragen.

Das Bundesamt für Justiz eröffnete am Montag das Klageregister, nachdem das Oberlandesgericht München die Musterfeststellungsklage zugelassen hat. Verbraucher können dort nun «Ansprüche oder Rechtsverhältnisse zu dieser Klage zur Eintragung in das Register anmelden», erklärte die Behörde.

Der vzbv streitet dafür, dass versprochene Neukundenboni ausgezahlt werden. «Die betroffenen Verbraucher sollten sich nun zügig anmelden», riet der Verband. Damit es zur mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht München Ende Juni kommt, braucht es bis zum 27. März mindestens 50 Eintragungen im Klageregister. Eine Anmeldung könne bis zur Verhandlung auch wieder zurückgenommen werden, erklärte der vzbv.

Die BEV will im Insolvenzverfahren zehntausenden ehemaligen Kunden einen versprochenen Neukundenbonus in Höhe von bis zu 25 Prozent nicht anrechnen, nachdem sie vor etwa einem Jahr die Pleite angemeldet hatte. Der Insolvenzverwalter verweigert die Bonuszahlung und forderte die ehemaligen Kunden in vielen Fällen sogar zu Nachzahlungen auf. Zudem fielen die Betroffenen in eine erheblich teurere Ersatzversorgung, nachdem die BEV die Belieferung einstellte.

Vor diesem Hintergrund will der vzbv Verbraucheransprüche mittels der Musterfeststellungsklage anerkennen lassen. Nach der Klage gegen Volkswagen, die derzeit vor dem Oberlandesgericht Braunschweig verhandelt wird, ist es die zweite Musterklage der Verbraucherschützer.

Die Klageform war im November 2018 in Kraft getreten. Sie soll Verbraucher im Kräftemessen mit Konzernen stärken und bietet nach Angaben des vzbv vor allem für Verbraucher ohne Rechtsschutzversicherung Vorteile, da sie zunächst kein Prozesskostenrisiko tragen. Individuelle Ansprüche müssen sie nach dem Musterverfahren weiter selbst einklagen, können sich dabei aber auf dessen Urteil berufen.

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