Mietern steht wegen unwirksamer Mietpreisbremse kein Schadenersatz zu

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    Deutschland,

    Mieter haben keinen Anspruch auf Schadenersatz vom Bundesland, wenn dieses eine unwirksame Mietpreisbremse erlassen hat.

    Frankfurt am Main
    Frankfurt am Main - AFP/Archiv

    Das Wichtigste in Kürze

    • Klage gegen das Land Hessen scheitert vor dem Bundesgerichtshof.

    Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe am Donnerstag im Fall von Wohnungsmietern aus Frankfurt am Main, in deren Namen ein Rechtsdienstleister gegen das Land Hessen geklagt hatte. Sie wollten dafür entschädigt werden, dass sie wegen der Unwirksamkeit der früheren Verordnung keine Mietrückzahlung einklagen konnten. (Az. III ZR 25/20)

    Seit 2015 können die Bundesländer Gegenden mit angespanntem Wohnungsmarkt ausweisen. Dort werden Mieterhöhungen begrenzt, wenn die Wohnung neu vermietet wird. Hessen erliess eine solche Verordnung für einige Stadtteile von Frankfurt. In einen dieser Stadtteile zogen die Mieter 2017. Sie versuchten, vor Gericht eine Rückzahlung überhöhter Miete von ihrer Vermieterin zu erstreiten.

    Sowohl vor dem Frankfurter Landgericht als auch in der Berufung vor dem Oberlandesgericht scheiterten sie aber, weil die damalige Mietpreisbremse inzwischen vom BGH für ungültig erklärt worden war. Das Land hatte sie nicht hinreichend begründet. Der Rechtsdienstleister zog daraufhin für die Mieter vor den BGH, um Schadenersatz von Hessen zu fordern.

    Der BGH wies die Klage nun zurück. Eine solche Amtshaftung setze voraus, dass ein Amtsträger eine Pflicht gegenüber einem Dritten verletzt habe, hiess es zur Begründung. Es müsse also eine besondere Beziehung zwischen dem Amtsträger und diesem geschädigten Dritten bestehen. Bei Verordnungen, die einen grossen Personenkreis betreffen, sei dies nicht der Fall. Es bestehe auch kein Anspruch wegen enttäuschten Vertrauens der Mieter in die Wirksamkeit der Verordnung.

    Der Deutsche Mieterbund reagierte verärgert auf das Urteil. Es sei «eine unfaire Entscheidung für alle Mieterinnen und Mieter, die sich auf die gewissenhafte Arbeit der staatlichen Organe verlassen haben», teilte Mieterbund-Präsident Lukas Siebenkotten mit. «Wenn Mieterinnen und Mieter im Vertrauen auf die Gültigkeit einer Rechtsverordnung ein Recht durchsetzen wollen und sich diese Verordnung nachher wegen grober behördlicher Fehler als ungültig erweist, wäre es nur gerecht gewesen, den Mietern eine Entschädigung zuzugestehen», erklärte Siebenkotten.

    Der hessische Wirtschafts- und Wohnungsbauminister Tarek Al-Wazir (Grüne) begrüsste das Urteil dagegen. Er hoffe, dass dies den Rechtsstreit abschliesse, teilte der Politiker mit. «Der damals vielen Bundesländern unterlaufene Formfehler ist in Hessen längst geheilt». Der Geltungsbereich der Mietpreisbremse sei sogar deutlich ausgeweitet worden.

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