Das EU-Gericht hat am Mittwoch die milliardenschweren Rettungsgelder für die Lufthansa während Corona teilweise für unrechtmässig erklärt.
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Lufthansa schafft den Einstieg in die italienische Fluggesellschaft Ita Airways. - AFP/Archiv
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Das Wichtigste in Kürze

  • Das EU-Gericht erklärt die milliardenschweren Hilfen für die Lufthansa für unrechtmäßig.
  • Während der Corona-Pandemie erhielt das Flugunternehmen Gelder in Milliardenhöhe.
  • Zehntausende Arbeitsplätze standen zu dieser Zeit auf dem Spiel.

Während der Corona-Pandemie hat die Bundesregierung die Lufthansa mit einem milliardenschweren Hilfspaket unterstützt. Nun hat das EU-Gericht allerdings entschieden das besagte Unterstützung durch die EU-Kommission gar nicht erst hätte bewilligt werden dürfen.

Die Lufthansa ist die grösste deutsche Fluggesellschaft. Vor allem zu Beginn der Pandemie kamen die Geschäfte des Unternehmens praktisch zum Erliegen. Zehntausende Arbeitsplätze waren gefährdet.

Lufthansa bekommt milliardenschwere Hilfen während Pandemie

Der Rettungsplan sah vor, dass der staatliche Wirtschaftsstabilisierungsfonds im Zuge einer Kapitalerhöhung Aktien zeichnet, um eine Beteiligung von 20 Prozent am Grundkapital der Fluggesellschaft aufzubauen. Zudem waren stille Einlagen bis zu 5,7 Milliarden Euro sowie ein Kredit von bis zu drei Milliarden Euro vorgesehen. Letzterer unterlag allerdings nicht den Auflagen und war grundsätzlich bereits zuvor genehmigt worden.

Die EU-Kommission genehmigte die Hilfen von sechs Milliarden Euro im Juni 2020. Gegen diesen Beschluss der EU-Kommission wehrten sich die Konkurrenten des Unternehmens Ryanair und Condor vor dem Gericht der EU.

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Lufthansa startet erste Probeläufe, sämtliche Passagiere vor Flugantritt auf das Corona-Virus zu testen. - dpa

Die Richter gaben ihnen teilweise Recht. Der EU-Kommission seien bei der Beurteilung mehrere Fehler unterlaufen. Zum einen habe sie fälschlicherweise angenommen, dass die Lufthansa sich die nötigen Finanzmittel nicht auf den Märkten beschaffen könne.

Ausserdem habe sie die beträchtliche Marktmacht der Lufthansa an bestimmten Flughäfen verkannt. Die Verpflichtungen, die dem Unternehmen auferlegt wurden, haben demnach nicht dafür gesorgt, dass ein wirksamer Wettbewerb gewahrt wird.

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