Die Wirtschaftskommission des Nationalrats verlangt in einer eigenen Motion, dass Unternehmen Verluste länger von den Steuern abziehen können als bisher.
Nationalrat
Der Nationalrat hat den Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommission und der Geschäftsprüfungsdelegation zur Kenntnis genommen. - Keystone
Ad

Das Wichtigste in Kürze

  • Unternehmen sollen Verluste länger von den Steuern abziehen können wie bisher.
  • Dies verlangt die Wirtschaftskommission des Nationalrats.

Die Wirtschaftskommission des Nationalrats verlangt in einer eigenen Motion, dass Unternehmen Verluste länger von den Steuern abziehen können als bisher. Die Frist soll von sieben auf zehn Jahre steigen. Der Entscheid fiel im Kontext der Covid-19-Pandemie.

Diese Fristerstreckung könnte vielen Unternehmen, die weder Covid-Bürgschaftskredite bezogen noch als Härtefälle gelten, beim Neuaufbau des Geschäfts helfen, macht die Kommission für Wirtschaft und Abgaben (WAK-N) geltend.

Sie hiess die Kommissionsmotion mit 15 zu 8 Stimmen bei zwei Enthaltungen gut, wie die Parlamentsdienste am Mittwoch mitteilten.

Heute gilt eine Frist zur Verrechnung der Vorjahresverluste von sieben Geschäftsjahren. Im Falle einer Sanierung können auch noch Verluste, die in früheren Jahren entstanden sind, mit einem Gewinn verrechnet werden.

Ad
Ad

Mehr zum Thema:

Steuern