Nicht nur Wimmis: Noch ein Nuss-Verbot an Schule – das sagen Lehrer
Wegen einer Allergie gibt es an einer Schule in Wimmis BE ein Nuss-Verbot. Doch das ist kein Einzelfall. Lehrpersonen erklären, wie sie damit umgehen.

Das Wichtigste in Kürze
- Auch in der Stadt Bern musste eine Schule ein Nuss-Verbot wegen eines allergischen Schulkindes verhängen.
- Laut den kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbänden gibt es solche Situationen «immer wieder an Schulen».
- Für Lehrpersonen kann das «zu einer erheblichen Belastung werden».
Seit Beginn des neuen Schuljahres gilt an einer Schule in Wimmis BE ein absolutes Nuss-Verbot. Grund dafür ist eine Allergie einer Schülerin.
Heisst: Für sämtliche 250 Schülerinnen und Schüler ist das Mitnehmen und Knabbern von Nüssen und Snacks mit Nussbestandteilen tabu. Und zwar ganz egal, welche Sorte.
Mehrere Schulen kennen Nuss-Verbote
Wie Nau.ch weiss, steht das Schulhaus Chrümig in Wimmis längst nicht alleine da: In Kirchdorf BE galt bis vor kurzem ebenfalls ein Nuss-Verbot an der Schule. Das Schulhaus Blatten in Männedorf ZH wurde im Schuljahr 2020/2021 auch zu einer nussfreien Zone.
Und auch in der Stadt Bern im Schulhaus Kirchenfeld dürfen Kinder aktuell keine Lebensmittel mit Nussbestandteilen mitnehmen und essen. Schulleiterin Petra Schläfli erklärt auf Anfrage von Nau.ch, dass für sie die Thematik zwar neu sei.
Als spezielle Herausforderung sieht sie das aber nicht. «Wir sammeln wertvolle Erfahrungen im Umgang mit Allergien», sagt sie. Die Znüni-Boxen der Schulkinder müsste man deswegen nicht kontrollieren.
Kantone erheben Zahlen nicht
Nau.ch hat bei den Erziehungs- und Bildungsdirektionen mehrerer Kantone nachgefragt, in wie vielen Schulen Nuss-Verbote gelten. Aus Graubünden, St. Gallen und Basel-Stadt heisst es, dass es keine solchen Fälle gibt oder keine bekannt sind.
Andere Kantone wie Luzern und Zürich erheben keine Zahlen zu Allergien von Schulkindern. Dem Departement Bildung, Kultur und Sport des Kantons Aargau sind auch keine entsprechenden Fälle bekannt. Es sei aber denkbar, «dass es in einzelnen Schulen oder Klassen eine entsprechende Regel aus Rücksicht auf ein betroffenes Kind gibt».
Myriam Ziegler vom Volksschulamt des Kantons Zürich erklärt: «Es liegt in der Kompetenz der einzelnen Schulen, das geeignete Vorgehen im individuellen Fall in Absprache mit Eltern und medizinischen Fachpersonen zu beschliessen und umzusetzen. Es gibt dazu keine Meldepflicht.»
Sie hält aber fest, dass Allergien wie chronische Erkrankungen ein wichtiges Thema für die Schulen seien. Denn in solchen Fällen sähen sich Schulen nicht nur mit medizinischen, sondern auch mit rechtlichen Fragen konfrontiert: «Die Schule muss vorab klären, wie sie dem Kind im Schulalltag die notwendige Unterstützung organisieren kann.»
«Gibt es immer wieder an Schulen»
Eine Umfrage bei mehreren kantonalen Lehrerinnen- und Lehrerverbänden zeigt: Die Problematik ist bekannt.
«Die beschriebene Situation gibt es immer wieder an Schulen und entspricht dem bekannten Umgang mit hochallergischen Kindern.» Das sagt Lena Fleisch, Präsidentin des Zürcher Lehrerinnen- und Lehrerverbands, auf Anfrage.
Stefan Wittwer, Geschäftsführer von Bildung Bern, erklärt: «Ich kenne selbst keine solchen Schulen. Ich habe mir aber nach Recherchen sagen lassen, dass es andere so genannt ‹nussfreie Schulen› gibt.»
«Kann zu einer erheblichen Belastung werden»
Laut Wittwer stellen schwere Allergien von Schülerinnen und Schülern Lehrpersonen vor grosse Herausforderungen. «Während der Schulzeit haben sie eine umfassende Aufsichts- und Sorgfaltspflicht», erläutert Wittwer. Das Mass der aufzubringenden Sorgfalt sei stets anhand der konkreten Situation zu bestimmen.
«Bei einer bekannten schweren Allergie müssen die notwendigen und zumutbaren Vorsichtsmassnahmen getroffen werden. Und das Vorgehen im Notfall muss klar geregelt sein. Diese grosse Verantwortung kann für Lehrpersonen im Schulalltag zu einer erheblichen Belastung werden», so Wittwer.
Für Wittwer ist aber auch klar, dass eine Kontrolle des Znünis der Schulkinder von den Lehrpersonen nicht verlangt werden könne. «Das wäre auch nicht verhältnismässig.»
Laut Lena Fleisch ist ein Nuss-Verbot für alle Beteiligten (Eltern, Kinder, Schule, Lehrpersonen) eine Herausforderung. «Diese wird in der Regel gut gemeistert, dank der Mithilfe aller Beteiligten.»
Die Einschränkung gelte lediglich für das Znüni und sei somit in einem vertretbaren Rahmen. Zu Hause könnten alle Kinder essen, was sie wollten.
«Aufklärungsarbeit leisten»
«In vielen Fällen besuchen die betroffenen, allergischen Kinder im Lauf ihrer Schulkarriere eine Desensibilisierung», erklärt sie. Also eine Therapie, die das Immunsystem Stück für Stück an den allergieauslösenden Stoff gewöhnt. Das würde immer wieder dazu führen, dass die Allergie ganz auswachse oder nur noch bei direkter Einnahme von Nüssen eintrete. «Dies führt in der Folge zur Aufhebung des Nuss-Verbots an der Schule.»
Beim Znüni sieht Lena Fleisch die Eltern und nicht die Lehrkräfte in der Verantwortung. «In einer Anfangsphase der Einführung des Verbots kann es aber hilfreich sein, wenn die Lehrpersonen die Kinder und Eltern unterstützen bei dessen Einhaltung.»

Sie sagt: «Es ist davon auszugehen, dass es wenige hochallergische Kinder gibt. Die meisten Kinder mit einer Nuss-Allergie verspüren diese lediglich bei der direkten Einnahme von Nüssen.»
Laut Colette Basler von Bildung Aargau müssten Lehrpersonen bei einer Nuss-Allergie «Aufklärungsarbeit leisten». Sie hält aber fest: «Das müssen sie auch, wenn Kinder zum Beispiel gegen Bienenstiche allergisch sind.»
«Auf unteren Stufen werden teilweise Züni kontrolliert»
Für Patrick Pons, Präsident des Luzerner Lehrerinnen- und Lehrerverbands, ist vor allem wichtig, dass die Eltern Lehrpersonen gut und genau informieren. «Ebenfalls empfiehlt es sich, die Klasse im Thema zu sensibilisieren.»
Beim Znüni der Kinder geht Pons ebenfalls davon aus, dass die Eltern auf Unverträglichkeiten achten. Aber: «Auf unteren Stufen werden – wenn Kinder Allergien haben – teilweise Znüni kontrolliert. Da liegt auch das Znüni teilen nicht drin.»

Sollte es einen Pausenkiosk geben, sei zudem auf eine entsprechende Sensibilisierung zu achten. Bei Lagern, Herbstwanderungen, Projekttagen und übergreifenden Projekten müssten Vorsichtsmassnahmen getroffen werden, damit das allergische Kind sicher sei.
Zwei bis sechs Prozent der Kinder leiden an Nahrungsmittel-Allergien
Wie viele Kinder in der Schweiz von Nuss-Allergien betroffen sind, lässt sich laut Roxane Guillod von der Stiftung Aha! Allergiezentrum Schweiz nicht sagen. «Insgesamt leiden schätzungsweise zwei bis sechs Prozent der Kinder in der Schweiz an einer Nahrungsmittel-Allergie.»
Man unterscheide grundsätzlich zwischen einer primären Nuss-Allergie und einer pollenassoziierten Kreuz-Allergie. «Eine primäre Nussallergie tritt häufig bereits im Kindesalter auf und bleibt bei den meisten Betroffenen langfristig bestehen.»
Die Reaktionen könnten unterschiedlich stark ausfallen: «In seltenen Fällen kann es zu einer schweren allergischen Reaktion, einer Anaphylaxie, kommen. Bereits kleine Mengen des Allergens können bei entsprechend empfindlichen Personen eine Reaktion auslösen.»













