Im jahrelangen Rechtsstreit um den dritten Börsengang der Deutschen Telekom ist den Klägern ein Vergleich angeboten worden.
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Deutsche Telekom - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Oberlandesgericht Frankfurt empfiehlt Annahme des Angebots.
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Wie das Unternehmen am Dienstag mitteilte, sollen den Betroffenen bei Annahme des Angebots die damals entstandenen Aktienkosten abzüglich erhaltener Dividenden und zuzüglich anteiliger Prozesszinsen erstattet werden. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main empfahl demnach den Klägerinnen und Klägern, das Angebot anzunehmen, mit dem der Rechtsstreit beendet würde.

Jeder einzelne Kläger und jede einzelne Klägerin sollen von der Telekom bis Mitte 2022 ein konkretes Angebot bekommen. Es richtet sich zum Beispiel danach, ob seit dem Börsengang im Jahr 2000 Aktien verkauft wurden oder nicht. Einem Rechenbeispiel zufolge erhielte jemand, der damals 50 Aktien als Privatanleger erwarb und bis heute hält, knapp 5200 Euro.

In dem Kapitalanleger-Musterverfahren geht es um rund 16.000 Kleinaktionäre und -aktionärinnen, die bei dem damaligen Börsengang der Deutschen Telekom AG Geld verloren hatten und sich von dem Unternehmen getäuscht fühlten. Dabei ging es unter anderem um die Frage eines Fehlers in dem Prospekt, auf dessen Grundlage die Telekom Aktien angeboten hatte. Der Ausgabepreis der Aktie fiel innerhalb weniger Monate stark, viele Menschen verloren Geld. Die Anleger klagten auf Schadenersatz.

Die Telekom zeigte sich am Dienstag zuversichtlich, mit dem Vergleich eine «hohe Annahmequote zu erzielen und die Verfahren auf diesem Wege zeitnah zu Ende zu bringen». Eine Fortführung des Verfahrens würde «viele weitere Jahre andauern».

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