Der Streit um den Einstieg von James Murdoch bei MCH geht weiter. Die «Opting-up»-Klausel wird aufgrund eines Einspruchs der UEK für nicht wirksam befunden.
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MCH Group: James Murdoch (r.) und sein Vater Rupert Murdoch. - keystone

Das Wichtigste in Kürze

  • Der Murdoch-Einstieg stellt die MCH vor weitere Hindernisse.
  • Die Übernahmekommission stimmte einer Einsprache zu.
  • Somit wird die «Opting-up»-Klausel für nicht wirksam erklärt.
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Die geplante Sanierung der Messebetreiberin MCH und der Einstieg von James Murdoch stossen auf neue Hindernisse. Die Übernahmekommission (UEK) hat einer Einsprache der LLB Swiss Investment von Vermögensverwalter Erhard Lee zugestimmt.

Damit wird die an der Generalversammlung beschlossene sogenannte «Opting-up»-Klausel für nicht wirksam erklärt, wie die MCH Group am Freitag mitteilte.

Im Falle eines erfolgreichen Deals würden keine öffentlichen Übernahmeangebote durch die Verschiebungen im Aktionariat gemacht werden müssen. Dies wollte die MCH mit dieser Klausel sicherstellen.

Ablehnung der «Opting-up»-Klausel

Die Umschichtungen im Aktienregister wegen einer geplanten Kapitalerhöhung von bis zu 104,5 Millionen Franken könnten grosse Folgen haben. Die Beteiligung des Kantons Basel-Stadt könnte von aktuell 33,5 Prozent vorübergehend über 50 Prozent steigen.

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Die MCH Group an einer Generalversammlung. - keystone

Damit wäre die öffentliche Hand genauso wie Murdoch dazu verpflichtet, allen MCH-Aktionären ein öffentliches Übernahmeangebot zu machen. Murdochs Beteiligung sollte sich nach der Kapitalerhöhung zwischen 30 und 44 Prozent bewegen.

Als Grund für die Ablehnung dieser «Opting-up»-Klausel hat die UEK folgendes angegeben: Die zusätzliche, übernahmerechtlich erforderliche Quorum der «Mehrheit der Minderheit» sei nicht erreicht worden. Will heissen: Die Stimmenthaltungen an der ausserordentlichen Generalversammlung der MCH Group hätten als Nein-Stimmen mitgezählt werden müssen.

Mit Einstieg von James Murdoch zurück auf finanzielle Spur

Dies widerspricht allerdings den Statuten der MCH Group, wie diese in ihrem Communiqué schrieb. Gemäss der UEK-Entscheidung müsste die Lupa Systems von James Murdoch beim Überschreiten der Beteiligungsgrenze (33,3 Prozent) ein Pflichtangebot unterbreiten. Dies schrieb die MCH.

Man werde diese Verfügung der Übernahmekommission nun analysieren und über die weiteren Schritte entscheiden und informieren. Dies erklärte die angeschlagene Basler Gruppe. Durch den Einstieg von James Murdoch, dem Sohn von Rupert Murdoch, wollte das Unternehmen finanziell zurück in die Spur kommen.

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Murdoch MCH: Die Messebetreiberin findet mit James Murdoch einen Investor. (Archiv) - sda

Die Aktionärs Gruppe Ursula und Erhard Lee (LLB (Swiss) Investment AG) hält früheren Angaben zufolge 9,8 Prozent an der Messebetreiberin. Lee hatte den Murdoch-Einstieg und die Kapitalerhöhung abgelehnt und hatte eine schweizerische Lösung präferiert.

Was Lee besonders störte: Über die Struktur der geplanten Kapitalerhöhung erleiden die bestehenden Aktionäre eine enorme Verwässerung, die sie nicht über Bezugsrechte kompensiert erhalten.

Denn die Wandlung eines Darlehens des Kantons Basel-Stadt erfolgt unter Ausschluss der Bezugsrechte für die restlichen Aktionäre. Erst für die zweite Tranche erhalten sie ein Bezugsrecht.

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