Rückwirkende Auszahlung von Kantonsbeiträgen an das U-Abo
Für die Jahre 2020 bis 2023 hatten die BVB wegen eines Fehlers im IT-System dem Kanton Basel-Stadt zu wenig Kantonsbeiträge für die U-Abos in Rechnung gestellt.

Im TNW wird jedes Monats-U-Abo mit 25 Franken subventioniert, das von Einwohnern des Verbundgebiets gekauft wird. Verantwortlich für die Beantragung dieser Beiträge ist im Kanton Basel-Stadt die BVB.
Im Rahmen von Anpassungen an IT-Systemen hat die BVB Anfang 2024 bemerkt, dass seit 2020 die Kantonsbeiträge für U-Abos bei zwei Verkaufskanälen fälschlicherweise nicht beim Kanton Basel-Stadt in Rechnung gestellt wurden.
Der Grund dafür war ein fehlerhaftes Update an einem IT-System. Betroffen waren U-Abos von Einwohnern des Kantons Basel-Stadt, die über den SwissPass oder das Portal «U-Abo» gekauft wurden.
Insgesamt 7,9 Millionen Franken nicht in Rechnung gestellt
Der nicht in Rechnung gestellte Betrag beläuft sich für die Jahre 2020 bis 2023 auf insgesamt 7,9 Millionen Franken.
Davon fallen rund 7,5 Millionen Franken auf den Kanton Basel-Stadt sowie rund 377'000 Franken auf die Gemeinde Riehen und rund 20'000 Franken auf die Gemeinde Bettingen, die sich gemäss einem kantonsinternen Verteiler an den Kantonsbeiträgen für das U-Abo beteiligen.
Die 7,9 Milionen Franken entsprechen 5,1 Prozent der in den Jahren 2020 bis 2023 ausbezahlten Kantonsbeiträge für U-Abos.
Aufgrund des langsamen Anlaufs der beiden Verkaufskanäle und der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Geschäftsverlauf hat sich der Fehlbetrag schrittweise zunehmend jährlich aufgebaut.
Kein Einfluss auf Jahresrechnungen
Die nicht in Rechnung gestellten Beträge wurden dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Riehen und Bettingen von der BVB nachträglich in Rechnung gestellt und werden an den TNW weitergeleitet.
Sie werden über den TNW-Verteilschlüssel der jeweiligen Jahre an die Transportunternehmen im TNW (BVB, BLT, AAGL, SBB, Postauto) vergütet.
Seit Anfang 2024 ist der Fehler behoben, die Kantonsbeiträge für das U-Abo werden seither wieder korrekt beantragt.
Die rückwirkende Begleichung der Kantonsbeiträge hat weder einen Einfluss auf die Jahresrechnungen des TNW noch der beteiligten, lokalen Transportunternehmen.






