Stadt Basel

Rückwirkende Auszahlung von Kantonsbeiträgen an das U-Abo

Für die Jahre 2020 bis 2023 hatten die BVB wegen eines Fehlers im IT-System dem Kanton Basel-Stadt zu wenig Kantonsbeiträge für die U-Abos in Rechnung gestellt.

Ein Tram
Ein Tram der BVB (Basler Verkehrs-Betriebe), links, und der BLT (Baselland Transport ). (Symbolbild) - KEYSTONE/Georgios Kefalas

Im TNW wird jedes Monats-U-Abo mit 25 Franken subventioniert, das von Einwohnern des Verbundgebiets gekauft wird. Verantwortlich für die Beantragung dieser Beiträge ist im Kanton Basel-Stadt die BVB.

Im Rahmen von Anpassungen an IT-Systemen hat die BVB Anfang 2024 bemerkt, dass seit 2020 die Kantonsbeiträge für U-Abos bei zwei Verkaufskanälen fälschlicherweise nicht beim Kanton Basel-Stadt in Rechnung gestellt wurden.

Der Grund dafür war ein fehlerhaftes Update an einem IT-System. Betroffen waren U-Abos von Einwohnern des Kantons Basel-Stadt, die über den SwissPass oder das Portal «U-Abo» gekauft wurden.

Insgesamt 7,9 Millionen Franken nicht in Rechnung gestellt

Der nicht in Rechnung gestellte Betrag beläuft sich für die Jahre 2020 bis 2023 auf insgesamt 7,9 Millionen Franken.

Davon fallen rund 7,5 Millionen Franken auf den Kanton Basel-Stadt sowie rund 377'000 Franken auf die Gemeinde Riehen und rund 20'000 Franken auf die Gemeinde Bettingen, die sich gemäss einem kantonsinternen Verteiler an den Kantonsbeiträgen für das U-Abo beteiligen.

Die 7,9 Milionen Franken entsprechen 5,1 Prozent der in den Jahren 2020 bis 2023 ausbezahlten Kantonsbeiträge für U-Abos.

Aufgrund des langsamen Anlaufs der beiden Verkaufskanäle und der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Geschäftsverlauf hat sich der Fehlbetrag schrittweise zunehmend jährlich aufgebaut.

Kein Einfluss auf Jahresrechnungen

Die nicht in Rechnung gestellten Beträge wurden dem Kanton Basel-Stadt und den Gemeinden Riehen und Bettingen von der BVB nachträglich in Rechnung gestellt und werden an den TNW weitergeleitet.

Sie werden über den TNW-Verteilschlüssel der jeweiligen Jahre an die Transportunternehmen im TNW (BVB, BLT, AAGL, SBB, Postauto) vergütet.

Seit Anfang 2024 ist der Fehler behoben, die Kantonsbeiträge für das U-Abo werden seither wieder korrekt beantragt.

Die rückwirkende Begleichung der Kantonsbeiträge hat weder einen Einfluss auf die Jahresrechnungen des TNW noch der beteiligten, lokalen Transportunternehmen.

Kommentare

User #78 (nicht angemeldet)

DAS eigentlich positive am TNW ist jedoch: das Abo gibt's nur für den ganzen Verbund und ohne den ganzen Zonen "Hick Hack" wie in anderen Verbünden, den Distribus nach St. Louis sowie die 3 angrenzenden RVL-Zonen obendrein noch gratis dazu. Und das zusammen zu einem unschlagbar günstigen Preis: weniger als einmal eine Busse zahlen.

User #78 (nicht angemeldet)

Krass, hat also mal wieder ("nur" 4 Jahre lang!) die KI der IT versagt... tja, der TNW und seine Sonder"Lösungen". Erst bunte Einzahlscheine von der Post wo man ein Wochenende gratis fahren konnte, dann die nicht Fairtiq und Easy.Ride kompatiblen, grünen TNW-Karten bzw. TNW App. Die Job-Abos sowieso... und ob die gewährte, kantonale, zusätzliche Subvention von Abos einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde ist eh rätselhaft.

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