Der Wirecard-Skandal erschütterte die Finanz-Branche auf der ganzen Welt. Im Mai soll nun das erste Gerichtsurteil verkündet werden.
Wirecard München
Der Schriftzug von Wirecard an der damaligen Firmenzentrale des Zahlungsdienstleisters in Aschbeim bei München. - DPA
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Das Wichtigste in Kürze

  • Am 5. Mai wird ein erstes Gerichtsurteil rund um den Wirecard-Skandal verkündet.
  • Dass Wirecard tatsächlich verurteilt wird, steht allerdings noch nicht fest.

Im Wirecard-Skandal könnte es im Frühjahr das erste Gerichtsurteil über die mutmasslich gefälschten Bilanzen des zusammengebrochenen Konzerns geben.

Es ist ein Zivilprozess von grosser Bedeutung für Aktionäre, Finanzamt und auch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft EY. Nach den mündlichen Verhandlungen setzte das Münchner Landgericht den Donnerstag, 5. Mai, als Verkündungstermin fest. Verkündungstermin bedeutet in Zivilverfahren allerdings nicht unbedingt Urteil.

Denkbar wäre auch eine umfangreiche Beweisaufnahme, wie der Vorsitzende Richter Helmut Krenek sagte. Insolvenzverwalter Michael Jaffé will die Wirecard-Jahresabschlüsse für 2017 und 2018 mitsamt den dazugehörigen Hauptversammlungsbeschlüssen für nichtig erklären lassen.

Gefälschte Wirecard-Bilanzen?

Laut Klage war die Wirecard-Bilanz im Jahr 2017 um 743,6 Millionen und 2018 um 972,6 Millionen Euro zu hoch bewertet. Sofern die Kammer dem stattgibt, könnte das dann die Grundlage für Dividenden- und Steuerrückforderungen des Insolvenzverwalters gegen Aktionäre beziehungsweise das Finanzamt sein.

Wirecard scandal
Markus Braun, Ex-CEO der Wirecard AG, vor dem Deutschen Bundestagsausschuss in Berlin. - keystone

Mit einem solchen Urteil würden nach Einschätzung der Anlegeranwältin Daniela Bergdolt aber auch die Erfolgsaussichten vieler Aktionärsklagen gegen die Prüfungsgesellschaft EY steige. Diese hatte die betreffenden Wirecard-Bilanzen testiert.

«Wenn hier festgestellt wird, dass diese Jahresabschlüsse 2017 und 2018 nichtig sind, dann hat das eine durchschlagende Indizienwirkung für alle Prozesse auf Schadenersatz gegen EY», sagte die Vizepräsidentin der Anlegervereinigung DSW nach dem Ende der Verhandlung.

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