Schütze bestreitet vor Gericht in Hinwil Tötungsabsicht
Der 42-jährige Drogenkonsument, der im Oktober 2024 vor der reformierten Kirche Wald herumschoss, hat am Dienstag vor dem Bezirksgericht Hinwil betont, dass er niemanden habe verletzen wollen. Dass er einen Kirchenpfleger getroffen habe, tue ihm leid.

«Ich dachte nicht, dass ich ihn treffe. Ich dachte, ich schiesse noch einmal ins Auto», sagte der Beschuldigte, sichtlich gezeichnet und abgemagert von seinem jahrelangen Heroinkonsum. Er habe nur mit seiner Pflegemutter reden wollen. Aber die Situation sei eskaliert.
Als die Einsatzkräfte am 13. Oktober 2024 von einem Kirchenpfleger alarmiert wurden, riefen die Behörden umgehend die «besondere Lage» aus. Weil es um Schüsse bei einer Kirche gegangen sei, habe man erst mal leer schlucken müssen, sagte der Staatsanwalt.
Es habe sich dann rasch ein anderes Bild gezeigt als befürchtet: Ein Drogenkonsument, aufgewachsen in Wald, wollte seine 85-jährige Pflegemutter dazu bringen, dass diese mit ihrem Sohn redet. Dieser habe ihn schon als Kind immer angegriffen, sagte der Beschuldigte.
Er setzte sich deshalb zur Seniorin in die Kirchenbank und redete auf sie ein. Der Kirchenpfleger, der die Szene mitverfolgte, gab dem Beschuldigten zu verstehen, dass er das nicht toleriere. Der 42-Jährige ging deshalb nach draussen und wartete dort.
Weil der Beschuldigte auch dort die Seniorin bedrängte, griff erneut der Kirchenpfleger ein. Als dieser mit seinem Handy die Polizei alarmieren wollte, zückte der aufgebrachte Drogenkonsument plötzlich seine Kleinkaliberwaffe, die er noch aus Jungschützenzeiten hatte.
Der erste Schuss ging in den Boden, der zweite knapp am Oberkörper des Kirchenpflegers vorbei in eine Autoscheibe. Der dritte landete jedoch im hinteren Oberschenkel des Helfers. Die Kugel blieb 16 Zentimeter tief im Bein stecken und musste unter Vollnarkose entfernt werden. Bleibende Schäden hat der Mann nicht.
«Dass es so glimpflich ausging, ist purem Zufall zu verdanken», sagte der Staatsanwalt. Da könne der Beschuldigte noch lange behaupten, dass er mit seinem «Chüngelitöter» niemanden habe tödlich verletzen können. «Er suchte förmlich die Eskalation.»
Er fordert für den Italiener eine Verurteilung wegen versuchter Tötung oder Gefährdung des Lebens. Dafür solle er eine unbedingte Freiheitsstrafe von sechs Jahren sowie eine Geldstrafe erhalten. Dazu eine ambulante Suchtbehandlung und – für die Zeit nach der Gefängnisstrafe – eine Landesverweisung von sieben Jahren.
Wegen seines Drogenproblems ist er nur leicht vermindert schuldfähig. Als er zur Waffe griff, hatte er Morphin intus und war bekifft. Zudem habe er unter Schlafmangel und Entzugserscheinungen gelitten. Er sei «auf dem Aff» gewesen, sagte der 42-Jährige dazu.
Der Anwalt des Beschuldigten argumentierte, dass das «kleine Projektil nur eine sehr kleine Durchschlagskraft» gehabt habe. «Das war keine Tötungsabsicht. Er wollte nur erschrecken», sagte er über seinen Mandanten. Dieser solle deshalb nur wegen einfacher Körperverletzung und Sachbeschädigung verurteilt werden.
Der Verteidiger forderte eine Freiheitsstrafe von 24 Monaten, die aber zugunsten einer ambulanten Drogentherapie aufgeschoben werden solle. Wichtig sei, dass auf den Landesverweis verzichtet werde. Der Beschuldigte wurde bereits in der Schweiz geboren und lebte immer im Oberland.
Italienisch könne er eigentlich nicht so gut, sagte er dazu. Ausserdem werde in Italien nur Methadon abgegeben und kein Morphium. Methadon löse bei ihm aber Nierenbeschwerden aus. Das Bezirksgericht Hinwil wird sein Urteil kommende Woche schriftlich eröffnen.










