Die von der Bundesregierung eingesetzte Gaspreis-Kommission schlägt nach «Handelsblatt»-Informationen vor, die Gaspreisbremse «nur Unternehmen zu gewähren, die die betroffenen Standorte erhalten».
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Heizungsregler - AFP/Archiv

Das Wichtigste in Kürze

  • Bericht: Kommission beharrt auf ihrem Modell für Dezember-Entlastung.
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Das gehe aus dem Abschlussbericht der Kommission hervor, der am Montag der Bundesregierung übergeben wird. Die Unternehmen sollen demnach eine Standort- und Transformationsvereinbarung abschliessen müssen.

Die Expertenkommission hatte in ihrem Zwischenbericht vorgeschlagen, für die Grossverbraucher aus der Industrie mithilfe von Subventionen den Gas-Beschaffungspreis für die ersten 70 Prozent des Verbrauchs auf sieben Cent je Kilowattstunde zu bremsen. Etwa 25.000 Unternehmen in Deutschland könnten die Hilfe in Anspruch nehmen, die im Januar starten soll.

Die Bedingungen für die staatliche Hilfe formulierte die Kommission nun in ihrem Abschlussbericht aus. «Der Standorterhalt wird in der Regel durch eine Standort- und Transformationsvereinbarung zwischen Tarif- oder Betriebsparteien oder im paritätisch mitbestimmen Aufsichtsrat nachgewiesen», zitierte das «Handelsblatt» am Sonntag aus dem Bericht.

Sollte solch eine Struktur bei einem Unternehmen nicht bestehen, schlägt die Kommission demnach eine Ausnahmeregelung vor. Betroffene Unternehmen müssten dann den Erhalt von 90 Prozent der Arbeitsplätze mindestens ein Jahr über das Ende der staatlichen Hilfe hinaus nachweisen. «Andernfalls ist die erhaltene Unterstützung zurückzuzahlen.»

Die Kommission einigte sich demnach nicht darauf, die Inanspruchnahme der Gaspreisbremse an ein Verbot für Ausschüttungen von Gehaltsboni und Dividenden zu koppeln. Aus der Politik und von einigen Kommissionsmitgliedern hatte es diese Forderung gegeben. Der Beschluss für diesen Teil im Abschlussbericht fiel nicht einstimmig, berichte das «Handelsblatt» aus Teilnehmerkreisen.

Nach einem Bericht der «Frankfurter Allgemeinen Zeitung» (FAZ) beharrt die Kommission auf ihrem Modell für eine Einmalzahlung an Gaskunden im Dezember. Sie sieht darin höhere Sparanreize als durch den vergangene Woche bekannt gewordenen Gesetzentwurf der Regierung. Die Kommission schlägt für Dezember eine Einmalzahlung auf Basis des Verbrauchs vor, welcher der Abschlagszahlung vom September zugrunde gelegt wurde.

Dass sich die Höhe der Zahlung an dem Septemberabschlag bemisst, solle verhindern, dass Verbraucher im Dezember verschwenderisch heizen und dadurch viel Gas und Staatsgeld verbrauchen. Die Versorger halten diesen Weg für gangbar und schnell umsetzbar, berichtete die «FAZ» unter Berufung auf Informationen aus der Kommission.

Der Gesetzentwurf der Regierung sieht dagegen eine Berechnungsgrundlage für die Entlastung vor, die mit einem höheren Verbrauch im Dezember steigen würde. Demnach soll der gesamte Jahresverbrauch für das Jahr 2022 ermittelt werden und dann ein Zwölftel dieses Preises erstattet werden. Dabei soll der Preis zum Stichtag 1. Dezember gelten. Je höher der Verbrauch im heizintensiven Dezember in einem Haushalt ist, desto grösser wäre auch die finanzielle Entlastung, heisst es aus der Kommission. Auch der administrative Aufwand könne höher sein.

Die «Expertenkommission Gas und Wärme» erarbeitete im Auftrag der Bundesregierung Vorschläge, um Haushalte und Unternehmen angesichts extremer Gaspreissteigerungen zu entlasten. Sie übergibt am Montag ihren Abschlussbericht an die Bundesregierung.

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) betonte die Notwendigkeit, «dass die Entlastung schnell und unbürokratisch bei den Menschen und Unternehmen ankommt». BDEW-Präsidentin Marie-Luise Wolff, die auch Mitglied der Expertenkommission ist, fügte hinzu: «Wir als Energiewirtschaft sind dafür der zentrale Dienstleister und werden umgehend sämtliche Kapazitäten und Kompetenzen mobilisieren.»

Die von der Kommission vorgeschlagene spürbare Entlastung bei den Gaspreisen «stabilisiert die privaten Haushalte, sichert die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandortes Deutschland und schützt somit auch den Arbeitsmarkt», so Wolff.

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