In Sachen Digitalwährungen wird grundsätzlich zwischen staatlichem und privatem Geld unterschieden.
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Die Digitalwährung Bitcoin als Münze. - Keystone

Grundsätzlich wird zwischen staatlichem und privatem Digitalgeld unterschieden: Bei staatlichen Digitalwährungen wird meist von digitalem Zentralbankengeld (Central Bank Digital Currency oder CBDC) gesprochen.

Genutzt werden könnten CBDCs einerseits als sogenanntes «Retail CBDC», zu dem sowohl Banken als auch Unternehmen und Privatpersonen Zugang haben. Von «Wholesale CBDC» ist die Rede, wenn nur Geschäftsbanken und andere Finanzmarktakteure Zugang zu einer solchen Digitalwährung haben. Privates Digitalgeld hingegen unterliegt meist keiner staatlichen und regulatorischen Hoheit.

Akzeptiert und reguliert wird es von einem bestimmten privaten Nutzerkreis und der Wert unterliegt grundsätzlich Angebot und Nachfrage. Dazu zählen etwa Kryptowährungen wie der Bitcoin. Eine Ausnahme bilden sogenannte «Stablecoins», die meist an eine Währung oder Werte wie Gold gebunden sind.

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